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Renate Künast hat viel hinzunehmen - manchmal auch vor Gericht.

© Soeren Stache/dpa

Hate-Speech gegen Renate Künast: Kein Strafgesetz ist so gut wie ein gutes Vorbild

Die Grünen-Politikerin kämpft auf allen juristischen Ebenen gegen Netz-Hetzer - aber gibt es auch andere? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Der Streit um Beschimpfungen der Grünen-Politikerin Renate Künast geht in eine neue Runde. Urteilten Gerichte zuvor über die Herausgabe von Facebook-Nutzerdaten – die eine Strafbarkeit der fiesen Posts voraussetzt – geht es jetzt um Folgen für die Online-Hetzer. Strafverfahren laufen im Bundesgebiet, Auftakt ist in Bayern. Wie bisher wird es Erfolge und Niederlagen für Frau Künast geben. Sie mag dabei gelassen bleiben. Nicht alles ist ein Skandal, was als Skandal dargestellt wird, und nicht alles ein Fehlurteil, was ein im Rechtsstreit Unterlegener zum Fehlurteil erklärt. Zur Politik gehört Kritik und zur Kritik häufig leider auch Abwertung. Bis zu einer gewissen Grenze, von der man weiß, dass sie sich mit den Zeiten verschiebt.

Manche verweigern die Umgangsformen

Dies festzustellen, bedeutet nicht, Netzpöblern freien Lauf zu lassen. Betroffene müssen ihre Rechte verfolgen können, und Straftaten gehören konsequent geahndet; es liegt auch eine Gefahr darin, wenn digitales Massenwüten Gewalttäter ermuntert. Doch grundsätzlich ist hinzunehmen, dass andere jene Umgangsformen verweigern, die man selbst für angemessen hält. Oder will man einen Mangel daran künftig unter Strafe stellen? Vorbilder sind stattdessen gefragt in einer Zeit digitaler Verwahrlosung und schwindenden Respekts voreinander, gerade auch im politischen Streit. War Frau Künast immer eines?

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