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Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales

© Britta Pedersen/dpa-zentralbid/dpa

Hartz IV: Bundesregierung will Jobs für Langzeitarbeitslose fördern

Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Heil beschlossen, der Arbeitslosen Jobs verschaffen soll - bezahlt vom Staat. Gewerkschaften und Sozialverbänden gehen die Pläne nicht weit genug.

Menschen, die jahrelang ohne Arbeit auf Hartz IV angewiesen sind, sollen künftig staatlich bezuschusste Jobs bekommen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, den das Bundeskabinett in Berlin beschloss. Betroffene sollen fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss bekommen. In den ersten beiden Jahren soll er sich auf Höhe des Mindestlohns belaufen. Dann soll der Zuschuss um zehn Prozentpunkte jährlich sinken. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen mindestens 25 Jahre alt sind und seit sieben Jahren arbeitslos waren. Dafür sind in den nächsten Jahren vier Milliarden Euro vorgesehen.

Pro gefördertem Arbeitsplatz rechnet das Ministerium mit Kosten von durchschnittlich 24.000 Euro jährlich. Daraus ergibt sich, dass zunächst etwa 40.000 Arbeitslose von dem Programm profitieren könnten. Rein rechnerisch gibt es etwa 800.000 Hartz-IV-Bezieher, die über 25 Jahre alt sind und seit sieben Jahren die staatlichen Leistungen beziehen. Wer davon für eine Förderung infrage kommt, entscheiden die Jobcenter.

Das auf Betreiben der SPD von der Koalition beschlossene Projekt nennt sich „sozialer Arbeitsmarkt“. Die Betroffenen sollen wieder die Chance bekommen, am Arbeits- und somit auch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der Übergang in eine normale Beschäftigung soll aber das Ziel bleiben. Deshalb sollen Betroffene neben der geförderten Beschäftigung auch betreut werden, Weiterbildung und betriebliche Praktika erhalten.

Gewerkschaften und Sozialverbände reichen die Pläne nicht aus. So forderte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, dass die Betroffenen nach Tarif bezahlt werden. Dies sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund so. Andernfalls könnten etwa tarifgebundene kommunale Unternehmen nicht teilnehmen, wenn sie die Differenz nicht selbst bezahlen wollten. (dpa, Reuters)

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