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Stuttgart: Die Richter betreten zur Urteilsverkündung im Prozess wegen einer Attacke am Rande einer Corona-Demo den Gerichtssaal.

© Bernd Weißbrod/dpa

Haftstrafen gegen linke Aktivisten: Gericht sieht Angriff auf Querdenker-Demo als erwiesen an

Im Mai 2020 wurden zwei Männer bei einer Querdenker-Demonstration attackiert. Einer wurde lebensgefährlich verletzt. Die Täter sind zu Haftstrafen verurteilt.

Das Landgericht Stuttgart hat zwei linke Aktivisten wegen gefährlicher Körperverletzung von Teilnehmern einer Querdenker-Demonstration zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Die Kammer verhängte am Mittwoch Haftstrafen von vier Jahren und sechs Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten gegen die beiden 21- und 26-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall.

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Die Jugendkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die Männern im Mai vergangenen Jahres am Rande einer Querdenker-Demo in Stuttgart zwei Männer angegriffen und so schwer verletzt haben, dass einer der Angegriffenen lebensgefährlich´ verletzt wurde und mehrere Wochen im Koma lag.

Der Zweite ist nach Schlägen auf Kopf und Gesicht auf einem Auge fast blind, ein dritter Mann erlitt eine Gehirnerschütterung.

Der Angriff war von einer Gruppe von 20 bis 40 Maskierten ausgeführt worden, zu denen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die beiden Angeklagten gehörten. Die Opfer hatten sich als Mitglieder des Vereins "Zentrum Automobil", der sich selbst als Gewerkschaft bezeichnet und dem rechten Spektrum zugeordnet wird, zu der Demonstration verabredet.

Ein Angeklagter im Prozess wegen einer Attacke am Rande einer Corona-Demo wird vor der Verkündung des Urteils in den Gerichtssaal geführt.
Ein Angeklagter im Prozess wegen einer Attacke am Rande einer Corona-Demo wird vor der Verkündung des Urteils in den Gerichtssaal geführt.

© Bernd Weißbrod/dpa

Die Angeklagten hatten am ersten Prozesstag die Vorwürfe zurückgewiesen, ansonsten aber die Aussage verweigert. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem "traurigen Fall von ideologischer Verblendung". Die Täter hätten es nicht dabei belassen, andere von ihrer Meinung zu überzeugen, sie hätten die Geschädigten als Faschisten bekämpfen wollen.

Das Gericht sprach den Geschädigten das Recht auf Schmerzensgeld zu, ohne eine Summe festzusetzen. Belastet wurden die Angeklagten nach Feststellung des Gerichts von einem V-Mann der Polizei, DNA-Spuren sowie einem Haar auf einer Tierabwehrwaffe, die einem der beiden Angeklagten zugeordnet werden konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu sechs Jahren gefordert, die Verteidiger Freispruch für ihre Mandanten beantragt. (AFP)

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