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Überbelastet und unterbezahlt war das Pflegepersonal schon vor der Pandemie. - hier Intensivkrankenschwestern auf einer Intensivstation in Sachsen.

© Robert Michael/dpa

Grundrechtereport: „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“

Der diesjährige Grundrechtereport nimmt sich die Bürgerrechte im Pandemie-Jahr vor - und wie unterschiedlich die Einschränkungen die Menschen trafen.

Seit 1997 erscheint Jahr für Jahr der "Grundrechtereport". Herausgegeben von zehn Vereinigungen, die sich für den Schutz von Grund- und Bürgerrechten einsetzen - darunter vier juristische Berufsverbände und zwei, die sich digitalen Rechten widmen - nimmt er sich die Grundrechtsgefahren und -verletzungen des abgelaufenen Jahrs vor.

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Die 25. Ausgabe kommt nun für das Coronajahr 2020 heraus, das Jahr, in dem wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik die Grundrechte eingeschränkt waren. Die Versammlungsfreiheit, die Vereinsfreiheit, das Demonstrationsrecht und das Recht auf Religionsausübung waren zum Schutz vor dem Virus seit März des letzten Jahres empfindlich beschnitten.

Der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers sprach schon damals im Tagesspiegel von einem "quasi grundrechtsfreien Zustand", der "besser die Ausnahme bliebe".

Doch die Autorinnen und Autoren des diesjährigen Reports, der am Mittwoch vorgestellt wurden, haben in 43 Einzelkapiteln entlang der Artikel des Grundgesetzes - von Artikel 1 über die unantastbare Menschenwürde über den Gleichheitsartikel 3 bis zur richterlichen Unabhängigkeit in Artikel 97 - weitere, weniger diskutierte Folgen der Pandemie für Bürger- und Menschenrechte benannt: Im Beitrag der Sozialrechtlerin Cara Röhner geht es darum, wie Corona die Bildungsungleichheit verschärfte, im Stück von Andreas Engelmann um lückenhaften Zugang zur Rechtsprechung durch die Pandemiebedingungen.

Nach einem Covidfall ein ganzes Flüchtlingsheim umstellt

Der ehemalige Richter Hans-Ernst Böttcher mahnt in diesem Zusammenhang größere Selbstverwaltung für die Justiz an. Weil es die nicht gebe und die Ministerien mit anderem als der Funktionstüchtigkeit der Justiz unter Corona, hätten Gerichte sich von Fall zu Fall damit herumschlagen müssen, ob Verhandlungen stattfinden konnten oder nicht. Mehrere Texte zum Asylrechtsartikel 16a prangern unter anderem an, dass der EU-Grenzschutz Asylsuchende aussperrt oder der Zugang zu Asyl mit dem Hinweis auf Corona erschwert wurde.

Dass auch Geflüchtete, die es nach Deutschland schafften, in der Pandemie deutlich mindere Rechte hatten, berichtete während der Vorstellung des "Grundrechtereports 2021" der aus dem Iran geflohene Kawe Fatehi. Er wachte am 27. März 2020 in seiner Halberstädter Sammelunterkunft auf , damals mit etwa 800 Menschen belegt, und sah, dass sie von der Polizei umstellt war. Wegen eines Covidfalls hatten die Behörden alle unter Quarantäne gestellt, zunächst für zwei Wochen, die jeweils kurzfristig verlängert wurden.

Am Ende waren es fünf Wochen. Nach Fatehis Bericht wurden auch die einzelnen Wohncontainer voneinander abgezäunt und der Kontakt der Bewohner:innen unterbunden. Tag und Nacht stand Polizei vor dem Camp und verhinderte, dass Geflüchtete es verlassen konnten - die Angestellten dort durften dies freilich. Es habe eine Woche lang keine Masken, keine Schutzhandschuhe gegeben, weitere Menschen hätten sich angesteckt. Die Geflüchteten mussten dicht gedrängt um Essen anstehen, die Belegung der Zimmer wurde nicht ausgedünnt. Viele hätten schließlich Todesangst gehabt: "Sie fürchteten sich vor dem Virus. Wir hatten das Gefühl, wir würden in diesem Camp sterben."

"Die Krise hat grundsätzlich prekäre Verhältnisse zugespitzt, sie fest- und fortgeschrieben und sichtbar gemacht", sagte Naika Foroutan, Politikwissenschaftlerin und Direktorin des DeZim-Instituts für Migrations- und Integrationsforschung, in ihrem Kommentar zum Report. Das gelte besonders im Gesundheitswesen, das sich zwar im Vergleich als funktionierend auch in der Pandemie erwiesen hätte. "Es war aber offensichtlich nicht auf eine Pandemie ausgerichtet". Es werde getragen von Menschen, die oft prekär beschäftigt seien, Frauen und Migranten und funktioniere dank der "starken Überforderungen auf deren Seite".

Was Shishabar-Razzien und die Morde von Hanau verbindet

Foroutan wies darauf hin, dass Menschen mit Migrationshintergrund 26 Prozent der deutschen Bevölkerung ausmachten, aber 37 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege. Zugleich sei eine "infame Debatte" geführt worden um die hohe Zahl von Migrant:innen auf Intensivstationen, man habe große Hochzeiten und Familienfeiern ins Feld geführt statt der Gefährdung durch ihre Lebensbedingungen: Die meisten arbeiteten nicht im sicheren Home Office und müssten in engen Wohnungen leben.

Doch 2020 war nicht allein das Coronajahr, sondern auch das Jahr der rassistischen Morde von Hanau am 19. Februar. Hanau sei zugleich "Kontinuität und Zäsur", sagte Foroutan - die tödliche Fortsetzung dessen, was Minderheiten täglich erlebten, aber auch ein Einschnitt, weil die Kanzlerin Rassismus diesmal als Gift bezeichnet und einen Kabinettsausschuss dagegen eingerichtet habe. Es werde auch Aufgabe des nächsten Grundrechtereports sein zu prüfen, was aus dessen Beschlüssen geworden sei. Rassismus bleibe, weil rassistische Strukturen nicht einmal als rassistisch erkannt und reflektiert würden. Das werde auch darin sichtbar, dass in Hanau "die Gewaltfantasien eines 43-jährigen weißen Betriebswirts von den Behörden nicht als reale Gefahr gesehen wurden, obwohl er sie offen zeigte".

Im Report dieses Jahres zieht der Neuköllner Rechtsanwalt Ahmed Abed eine Linie zwischen Hanau und dem Alltagshandeln der Behörden. "Das Konzept Clankriminalität" heißt sein Beitrag; Abed, der auch Bezirksverordneter der Linkspartei in Neukölln ist, prangert den institutionellen Rassismus  des Konzepts an. Die Definitionen sogar dessen, was ein "Clan" sei, wechselten von Bundesland zu Bundesland, und schon ein bestimmter Familienname führe dazu, dass selbst kleinste Ordnungswidrigkeiten in die Statistiken zur Clankriminalität einfließen.

46.000 Polizeieinsatzstunden in 387 Razzien in Shisha-Bars und anderen als Kriminalitätshotspots gelabelten Orten hätten 2019 "tausende Einträge" produziert, die weit von der behaupteten Schwerkriminalität entfernt seien: Hygieneverstöße, Fahrraddiebstähle, unverzollter Shisha-Tabak, der Drogenbesitz von Gästen würden zur Clankriminalität gezählt. Der Löwenanteil der Verstöße - 5.400 von 5.900 - verdanke sich außerdem den Verkehrskontrollen, die die Polizei parallel zu den Razzien ins Werk setzte.

"Falschparken wird zu Schwerkriminalität aufgeblasen"

Die Folgen dieser "stigmatisierenden Polizeieinsätze" träfen Minderheiten noch stärker, die durch Rassismus ohnehin Probleme hätten, Wohnungen oder einen Arbeitsplatz zu finden. "Mit dem Attentat in Hanau zeigte sich zudem, dass Rechtsradikale die behördliche und mediale Stigmatisierung migrantisch geprägter Orte wie Shisha-Bars durchaus verstanden haben und sich zum Handeln ermutigt fühlen", schreibt Abed.

Mohammed Chahrour, der sich wie Abed in der Neuköllner Inititative "Kein Generalverdacht" gegen solche Kontrollen engagiert, ergänzte, deren Ergebnisse seien "mau, aber das Vorgehen gewaltvoll". Es gebe unverhältnismäßige Razzien in Moscheen, "Bagatelldelikte wie Parken in der zweiten Reihe werden zu Schwerkriminalität aufgeblasen", und Menschen, die nach Deutschland geflüchtet seien, würden hier "jedes Wochenende schikaniert". "In Neukölln vergeht kaum ein Tag, an dem die Polizei nicht vor einer Shishabar steht. Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich." Es gebe weiterhin "Sippenhaft und Kollektivschuld".

Im November des letzten Jahres machte eine aufwendige Razzia in der Neuköllner Begegnungsstätte Schlagzeilen. Wegen angeblichen Coronabetrugs standen morgens um acht Uhr schwerbewaffnete und maskierte Polizist:innen vor den Räumen der dortigen Moscheegemeinde. Es ging um 14.000 Euro Unterstützung, die der Verein acht Monate zuvor beantragt hatte. Imam Sabri, Träger des Verdienstordens des Landes Berlin, hatte die Verwaltung selbst um Prüfung gebeten, ob die Auszahlung korrekt war.

Der Zentralrat der Muslime monierte die Razzia mit den Worten: „Ein vergleichsweise geringfügiger und ebenso leicht auf dem Verwaltungsweg aufzuklärender Vorwurf wird von der Staatsanwaltschaft zum Anlass genommen, eine völlig unverhältnismäßige Razzia in einem Gotteshaus zu veranlassen.“

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