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Für viele ist es schwer, vom Glimmstengel wegzukommen.

© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Exklusiv

Grüne sehen „unsinniges Verbot“: Krankenkassen sollen Tabakentwöhnung bezahlen

Jährlich sterben Zehntausende an den Folgen des Rauchens. Die Krankenkassen dürfen aber keine Mittel zum Suchtentzug bezahlen. Die Grünen wollen das ändern.

Die Grünen fordern, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr nur Medikamente und Therapien für Alkohol- und Drogenabhängige bezahlen, sondern auch die Kosten für Tabakentwöhnung übernehmen müssen. Es sei „unverständlich, dass Arzneimittel, die bei der Überwindung der Nikotinabhängigkeit helfen können, nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden dürfen“, sagte die drogenpolitische Sprecherin der Grünenfraktion im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther, dem Tagesspiegel.

Pro Jahr kämen in Deutschland mehr als 100.000 Menschen durch die Folgen des Rauchens zu Tode. „Jens Spahn muss dafür sorgen, dass das unsinnige Verbot aus dem Gesetz gestrichen wird.“

Anlass für den Grünen-Vorstoß ist ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Danach haben Raucher auch künftig keinen Anspruch darauf, von den gesetzlichen Kassen Medikamente zur Nikotinentwöhnung bezahlt zu bekommen (Az: B 1 KR 25/18 R). Die Richter beriefen sich auf ein Gesetz, das den Kassen die Erstattung solcher Mittel sogar ausdrücklich verbietet. „Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die (...) zur Raucherentwöhnung (...) dienen“, heißt es in Paragraf 34 des Sozialgesetzbuches V. Und nach der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gebe es auch keinen Anspruch auf Verhaltenstherapie zur Raucherentwöhnung.

Das dezidierte Verbot, Nikotinersatzstoffe zu bezahlen, stammt aus dem Jahr 2003, als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) tief in den roten Zahlen steckte und an allen Ecken und Enden gespart werden musste. Das entsprechende Gesetz verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, befanden nun die Richter. Das Behandlungsziel lasse sich bei Rauchern nach Einschätzung des Gesetzgebers auch anders erreichen.

Erstaunlicherweise wurden Nikotin-Ersatzmittel damals per Gesetz einer Medikamentengruppe zugeordnet, die vorrangig der Steigerung von Lebensqualität dienen. Sie befinden sich damit also in einer Reihe mit Appetitzüglern, Potenzmitteln oder Medikamenten gegen Haarausfall. Dass es daneben auch gesundheitliche Gründe für einen Tabakentzug geben könne, mache diese Einordnung nicht unzulässig, betonten die Richter.

Kein Geld für Nikotinersatzstoff

Die Klägerseite dagegen nannte den Ausschluss verfassungswidrig. Suchtkranke, die von Alkohol oder illegalen Drogen wegzukommen versuchten, bekämen entsprechende Ersatzarznei schließlich auch erstattet.

Geklagt hatte eine 71-Jährige aus Schleswig-Holstein, die seit ihrem 18. Lebensjahr raucht und inzwischen an einer chronischen Erkrankung von Lunge und Atemwegen leidet. Nach eigenen Angaben hat sie bereits etwa zehnmal vergeblich versucht, von ihrer Sucht loszukommen. Sie verlangte die Kosten für Nikotinersatzstoffe und eine Entwöhnungstherapie von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen.

Konkret hatte die Frau von ihrem Lungenarzt eine Patientenschulung verordnet bekommen. Dafür übernahm ihre Kasse einen Anteil von 255 Euro. Eine weitere Kostenübernahme für eine zusätzliche entsprechende Verhaltenstherapie und eine medikamentöse Versorgung mit dem Nikotinersatzstoff „Nicotinell“ lehnte die Krankenkasse ab.

Lösungsvorschlag: Ein Teil der Tabaksteuer wird zur Finanzierung der Raucherentwöhnung an die Krankenkassen verteilt.

schreibt NutzerIn happyrocker

Leitlinie gibt klare Empfehlung

Dabei kann sich die Frau bei solcher Doppel-Behandlung auf Expertenempfehlungen stützen. Die Studienlage sei eindeutig, sagt Klaus-Dieter Kolenda, Internist und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Nikotin- und Tabakforschung in Frankfurt am Main. Eine entsprechende Leitlinie empfehle wegen der besten Erfolgsaussichten für Raucher eine Kombination aus verhaltenstherapeutischen Gesprächen und Nikotin-Ersatzmitteln.

Der GKV-Spitzenverband verwies darauf , dass die Kassen seit jeher Kurse zur Tabakentwöhnung bezahlten. „Unser Ansatzpunkt: Damit aus einem Raucher ein Nichtraucher wird, muss sich sein Verhalten ändern“, sagte Verbandssprecher Florian Lanz. Daher setze man auf einen „Mix aus psychologischer Beratung, Bewegung, Ernährung“.

Den Grünen ist das zu wenig. Es müsse sichergestellt sein, dass sowohl ärztliche Begleitung als auch wirksame Medikamente zur Ergänzung solcher Therapien von den Kassen bezahlt würden, sagte Kappert-Gonther. Kostenerstattung sei ein „entscheidender Faktor für die Effektivität der Rauchentwöhnung“.

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