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Familie Backsen aus Pellworm klagte auch.

© Fabian Sommer/dpa

Update

Greenpeace und Öko-Bauern scheitern: Gericht weist Klimaklage gegen Bundesregierung ab

Deutschland verpasst sein Klimaschutz-Ziel für 2020. Kann man das Land deshalb verklagen? Nein, sagt ein Gericht. Es gebe keine rechtsverbindliche Regelung.

Drei Bauernfamilien und Greenpeace sind vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu zwingen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies ihre Klage als unzulässig ab, weil es den Klägern an einer Klagebefugnis fehle. Eine Grundlage, aus der sich für die Regierung eine Handlungspflicht ergebe, sei nicht ersichtlich. Berufung ist aber möglich. Richter Hans-Ulrich Marticke bat die Kläger um Verständnis: „Wir müssen die Handlungsspielräume der Exekutive respektieren“, sagte er.

Die Familien von der Nordsee-Insel Pellworm, aus dem Alten Land in Niedersachsen sowie aus der Lausitz in Brandenburg und Greenpeace hatten die Bundesregierung verklagt, weil Deutschland sein Klimaschutz-Ziel für 2020 verpasst und sie sich von den Folgen der Erderhitzung in ihrer Existenz bedroht sehen. Eigentlich sollten im kommenden Jahr die Treibhausgas-Emissionen 40 Prozent geringer sein als 1990, es werden aber nach der jüngsten Schätzung nur 33 Prozent.

Das Gericht argumentierte, die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, dass die Maßnahmen der Regierung völlig ungeeignet und unzulänglich gewesen seien und deshalb ein Verstoß gegen das sogenannte Untermaßverbot vorliege. Wenn 2020 eine Reduzierung der Emissionen um 33 statt 40 Prozent erreicht werde und das Klimaziel 2020 erst drei Jahre später erfüllt werden sollte, genüge dies nicht für die Annahme, die bisherigen Maßnahmen seien völlig unzureichend.

Das Ziel von 40 Prozent stelle nicht das verfassungsrechtlich absolut gebotene Minimum an Klimaschutz dar. Der Regierungs-Beschluss sei eine politische Absichtserklärung gewesen, der aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung habe, auf die sich die Kläger berufen könnten.

Auch aus der Lastenteilungsentscheidung der EU ergebe sich keine unbedingte Verpflichtung, die Reduzierungsziele ausschließlich durch Maßnahmen im eigenen Land einzuhalten, erklärte das Gericht. Vielmehr sei es bei Verfehlen des Ziels zulässig, überschüssige Emissionsberechtigungen von anderen EU-Mitgliedstaaten zu erwerben.

Landwirtschaftliche Existenz bedroht

Die Anwälte der Bundesregierung hatten argumentiert, eine Klage sei nicht zulässig, weil sie gegen die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip verstoße. Die Verpflichtung der Exekutive durch ein Verwaltungsgericht zu einem bestimmten Handeln, wäre ein „schwerer Eingriff in die politische Willensbildung der Bundesregierung und künftiger Bundesregierungen“

In der Klageschrift hieß es, der Staat habe Schutzpflichten für das Eigentum seiner Bürger. Die Folgen des Klimawandels bedrohten die landwirtschaftliche Existenz der Bauern. Die Bundesregierung sei dafür verantwortlich zu machen, weil sie es unterlassen habe, wirksame Mechanismen für den Klimaschutz umzusetzen.

„Ihr müsst mehr tun, um uns zu schützen.“

„Es geht um ganz viel für diese drei Familien“, hatte Rechtsanwältin Roda Verheyen gesagt, die Greenpeace und die Familien vertritt. Sie seien in der Landwirtschaft tätig. Temperaturerhöhung, Hagel und extreme Niederschläge, drohende Hochwasser, das mache ihnen zu schaffen. Es gebe schon Ernteausfälle und Schädlinge, die durch den Klimawandel bessere Lebensbedingungen hätten. Eine Familie habe etwa Kirschbäume fällen müssen, die von einem Schädling befallen waren, den es eigentlich hier nicht gebe.

Biolandwirt und Kläger Heiner Lütke Schwienhorst aus Vetschau/Spreewald im Landkreis Oberspreewald-Lausitz sagte: „Wegen Dürre und Trockenheit waren unsere Ernten in den letzten zwei Jahren schon jeweils um etwa ein Drittel reduziert. Wir Bauern tragen die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Klimapolitik.“

Schadenersatz wollten die Familien und Greenpeace nicht. „Sie berufen sich auf ihre Grundrechte in der Schutzpflichten-Dimension und sagen: Ihr müsst mehr tun, um uns zu schützen“, erklärte die Anwältin.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 100 Demonstranten mit drei Traktoren. Sie forderten mehr Engagement im Kampf gegen die Erderhitzung.

Umweltministerium gibt sich gelassen

Das Bundesumweltministerium sieht im Zurückweisen der Klage keinen Rückschlag für den Klimaschutz. „Es wurden heute Rechtsfragen geklärt, keine politischen Fragen“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. „Die Kläger und uns eint dasselbe Ziel: eine Klimapolitik, mit der Deutschland seine Klimaziele wieder erreicht“, hieß es. Daran arbeite die Bundesregierung.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch hat die Verantwortung der Politik betont. „Das Klimaschutzgesetz wird uns allen Beine machen - was die Einhaltung der Klimaziele angeht." Weiter sagte er:. „Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, macht sie uns deutlich, welche Verantwortung Regierung und Parlament haben.“

Die klimapolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Lisa Badum, bezeichnete das Verfahren in Berlin als „ein Armutszeugnis für die Klimapolitik der Bundesregierung“. „Wenn wir in Zukunft auf unseren Feldern nicht mehr genug Nahrungsmittel anbauen können, wissen wir ja, bei welcher Regierung wir uns bedanken können."

Kritik von den Linken

Auch von der Linken gab es Kritik. „Das heutige Urteil zeigt: Klimaschutz und Klimaschutzziele müssen als Recht verbindlich und einklagbar sein“, sagte der Klimapolitiker Lorenz Gösta Beutin. Die Regierung halte ihre eigenen Klimaziele seit Jahren nicht ein.

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag von Greenpeace wird das Ziel von 2020 erst mit etwa fünf Jahren Verspätung erreicht werden können - daran ändert den Experten zufolge wohl auch das jüngst vereinbarte Klimapaket nichts. „Das ist auf jeden Fall viel zu spät“, sagte Rechtsanwältin Verheyen.

[Lesen Sie hier eine Reportage über eine der drei Familien, die die Bundesregierung verklagt.]

Derzeit ist das Klimaschutzprogramm 2030 in Arbeit, mit dem die Koalition sicherstellen will, dass Deutschland wenigstens sein Klimaziel für 2030 schafft - nämlich eine Treibhausgas-Reduktion von 55 Prozent im Vergleich zu 1990.

Das auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz ist laut Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) eine Antwort auf die Versäumnisse der Vergangenheit - es regelt verbindlich, wie viele Treibhausgase einzelne Bereiche wie Verkehr oder Landwirtschaft in welchem Jahr noch ausstoßen dürfen. (mit dpa/Reuters)

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