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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. (Archiv)

© dpa/Arne Dedert

Update

Gleichstellung: Steinmeier unterzeichnet Gesetz zur Ehe für alle

Die Ehe für alle kann kommen. Der Bundespräsident hat das Gesetz zur Gleichstellung unterschrieben. Anfang Oktober können wohl die ersten schwulen und lesbischen Paare heiraten.

Die Ehe für alle kann in Kraft treten: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das entsprechende Gesetz am Donnerstag unterzeichnet. Das teilte eine Sprecherin des Bundespräsidialamts am Freitag in Berlin mit. Zuletzt war spekuliert worden, dass der Bundespräsident abwartet, weil es verfassungsrechtliche Bedenken gab.

Nach der Ausfertigung wird das Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll "am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft" treten: Voraussichtlich also Anfang Oktober. Dann könnten die ersten schwulen und lesbischen Paare die Ehe schließen. Der Bundespräsident trifft bei der Ausfertigung von Gesetzen keine politische Entscheidung, sondern prüft, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind.

"Schönes Geschenk" an Lesben und Schwule

Die SPD hatte das Gesetz mit den Oppositionsparteien Grüne und Linke im Bundestag durchgesetzt. Es stimmten aber auch 75 Unionsabgeordnete für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Einige Unionspolitiker halten allerdings eine Grundgesetzänderung für nötig.

Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich erfreut über die Unterzeichnung: "Die Ehe für alle macht Deutschland zu einem moderneren Land", erklärte sie. Der Grünen-Politiker Volker Beck, der jahrelang für die Gleichstellung gekämpft hatte, wertete die Entscheidung Steinmeiers als "schönes Geschenk" an Lesben und Schwule zum Christopher Street Day in Berlin, der am Samstag stattfindet.

Nach der Ausfertigung durch Steinmeier wird das Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll "am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft" treten, um den Standesämtern etwas Zeit zur Vorbereitung zu geben. Anfang Oktober können gleichgeschlechtliche Paare dann heiraten.

Gemeinsame Adoption von Kindern künftig möglich

Bislang können schwule und lesbische Paare lediglich eine eingetragene Partnerschaft eingehen, die zwar in vielen Bereichen - etwa bei der Einkommensteuer - eine Gleichstellung mit der Ehe beinhaltet. Aber die Partner können bislang beispielsweise nicht gemeinsam Kinder adoptieren, was künftig möglich ist.

Das Gesetz, das der Bundestag nach jahrelanger Debatte auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause Ende Juni beschlossen hatte, geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück. In dem neu gefassten Paragraf 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es künftig: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." (AFP)

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