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Flutet das Bundeskabinett mit Gesetzentwürfen: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

© Fabian Sommer/dpa

Update

Kabinett beschließt gleich drei Gesundheits-Gesetzentwürfe: „Spahn geht das volle Risiko“

Fast wäre er Verteidigungsminister geworden, als Gesundheitsminister drückt Jens Spahn auf die Tube: Das Kabinett beschließt gleich drei seiner Gesetzentwürfe.

Große Spahn-Festspiele im Bundeskabinett: An diesem Mittwoch hat die Runde der Bundesminister gleich drei dicke Gesetzentwürfe zur Gesundheitspolitik beschlossen. Und alle drei sind nicht unumstritten, sie werden im Bundestag wohl noch heftig debattiert werden.

Apothekerschutz trotz Bedenken des Justizministeriums

Den meisten Zündstoff enthält fraglos Spahns "Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken". Der Minister will Online-Apotheken aus anderen EU-Staaten damit Preisnachlässe für deutsche Kunden bei verschreibungspflichtigen Medikamenten verwehren - obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) ihnen das in einem Urteil vor zweieinhalb Jahren ausdrücklich zugestanden hatte. Entsprechend hat auch das Justizministerium Bedenken gegen Spahns Gesetz geltend gemacht.

Spahn wollte die Rabatte der Online-Anbieter zunächst nur begrenzen, beugte sich dann aber dem Druck der heimischen Apothekerlobby. Gleichzeitig versucht er, den Widerstand aus Brüssel mit einem Trick zu umgehen: Die Vorgabe, dass verschreibungspflichtige Arznei hierzulande nur zu einem einheitlich festgelegten Preis verkauft werden darf, soll nun vom Arzneimittelrecht ins Sozialgesetzbuch wandern. Hier erhofft sich das Gesundheitsministerium mehr Handlungsfreiheit.

"Spahn geht das volle Risiko"

Nach Informationen des "Handelsblattes" war die EU-Kommission von Spahns Vorhaben allerdings so alarmiert, dass sie noch während der Erarbeitung des Gesetzentwurfes Einspruch erhoben und ihre Bedenken schriftlich zu Protokoll gab. Ein "System von Fixpreisen" laufe dem freien Warenverkehr zuwider, warnten die Brüsseler im März auch öffentlich. Wenn es die Bundesregierung nicht beseitige, drohe Deutschland eine Klage vor dem EuGH.

Spahn verteidigt sein Vorgehen im Kabinettsentwurf mit dem Solidaritätsprinzip. Dieses werde durch Rabatte von Online-Apotheken unterwandert, da die Preisnachlässe nur einzelnen Kunden und nicht der Solidargemeinschaft im Ganzen zugute kämen, argumentiert er. Doch Justizministerium und Koalitionspartner bleiben skeptisch. "Spahn geht das volle Risiko", sagte der Fraktionsvize und Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach. Wenn Spahn das Gesetz so unbedingt im Kabinett haben wolle, liege das in seiner Verantwortung, werden Kreise des Justizministeriums zitiert.

FDP will mehr Wettbewerb - und allen Apotheken Rabatte ermöglichen

Unabhängig davon enthält Spahns Gesetz noch weiteres Entgegenkommen für die Apotheker, gegen das die EU-Wettbewerbshüter nichts haben können. Für Notdienste und neue Dienstleistungen, etwa bei Prävention oder Arzneimittelsicherheit, sollen sie 215 Millionen Euro zusätzlich bekommen. Gleichzeitig sollen sie, zunächst über regionale Modellvorhaben, künftig auch Erwachsene gegen Grippe impfen dürfen.

Die FDP will stattdessen deutlich mehr Wettbewerb. Sie forderte ein Ende der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente aus. „Einheitspreise“ seien generell der falsche Weg, sagte ihre gesundheitspolitische Sprecherin, Christine Aschenberg-Dugnus, dem "Handelsblatt". „Wir können uns einen geringen Preiskorridor für mögliche Boni vorstellen, den alle Apotheken anbieten können.“

Bis zu 2500 Euro Buße bei Verstoß gegen Masern-Impfpflicht

Auch gegen das zweite Gesetzespaket, das Spahn dem Bundeskabinett vorlegt, gibt es Bedenken - und zwar vom Deutschen Ethikrat. Gleichwohl will der Gesundheitsminister wegen der niedrigen Impfquoten nun Ernst machen mit einer allgemeinen Masern-Impfpflicht. Sie soll ab März 2020 gelten und wäre auch mit Sanktionen belegt.

Ungeimpfte Kinder würden dann in Kitas und Horten abgewiesen. Ärzte, Pflegekräfte, Lehrer und Betreuer ohne Masernschutz dürften nicht mehr beschäftigt werden. Das gleiche gilt für Tagesmütter sowie für Küchen- oder Putzkräfte in Gemeinschaftseinrichtungen. Und für Schulkinder ohne Impfschutz, die ja nicht einfach von ihrer Schulpflicht entbunden werden können, müssten Eltern künftig bis zu 2500 Euro Buße zahlen.

In Asylunterkünften soll die Impfpflicht laut Kabinettsentwurf ebenfalls durchgesetzt werden. Und sie soll auch dann gelten, wenn nicht bloß gegen Masern geimpft werden, sondern nur mit Kombinationsimpfstoffen, in denen auch der Schutz vor Mumps und Röteln mitenthalten ist. Impfen dürfen alle Ärzte, gleich welcher Fachrichtung. Zudem soll es wieder Reihenimpfungen an Schulen gegen Tetanus, Diphterie oder Keuchhusten geben. Die Teilnahme daran soll allerdings freiwillig sein.

Gutachter sollen unabhängiger von den Krankenkassen werden

Spahns MDK-Reformgesetz schließlich erbost vor allem die gesetzlichen Krankenversicherer: Es sieht vor, die Medizinischen Dienste von den Kassen zu lösen und sie zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts umzuwandeln. Damit will er der Dauerkritik an der fehlenden Unabhängigkeit von MDK-Gutachtern begegnen, die unter anderem für Rechnungskontrollen der Kliniken, Qualitätskontrollen der Pflegeheime und für die Einstufung von Pflegebedürftigen zuständig sind.

In den Gremien dieser Prüfdienste, die von den Kassen finanziert werden, sollen künftig zudem auch Ärzte, Patienten, Pflegebedürftige, und Pflegende vertreten sein. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ärgert sich über diesen Kontrollverlust, er sieht in der Organisationsreform einen "Angriff auf die Selbstverwaltung".

Sanktionen für falsch abrechnende Kliniken

Mit dem gleichen Gesetz will der Minister auch gegen die hohe Zahl von Falschabrechnungen durch Krankenhäuser vorgehen. Die bekanntgewordenen schwarzen Schafe sollen künftig deutlich öfter geprüft werden, die korrekten Abrechner seltener. Außerdem sollen Falschabrechner bei häufigen Unregelmäßigkeiten künftig auch finanzielle Aufschläge aufgebrummt bekommen. Bisher haben Kliniken bei aufgeflogener Falschabrechnung den Kassen nur den Differenzbetrag zu erstatten. Die Versicherer hätten gerne noch schärfere Sanktionen und fordern bei wiederholter Falschabrechnung auch eine strafrechtliche Verfolgung.

Bei Kontrollen durch die gesetzlichen Krankenkassen hatte sich jede zweite der geprüften Klinikabrechnungen als fehlerhaft erwiesen. Die Schäden liegen im Milliardenbereich, schließlich werden pro Jahr in deutschen Krankenhäusern rund 20 Millionen Patienten behandelt.

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