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Der Tod Browns löste landesweite Proteste aus.

© AFP

Getöteter Teenager Michael Brown: Keine Bundesanklage gegen Todesschützen von Ferguson

Der weiße Polizist Darren Wilson hatte in Ferguson den unbewaffneten schwarzen Teenager Michael Brown erschossen und damit schwere Proteste ausgelöst. Doch juristische Konsequenzen für den Beamten wird der Fall nicht haben.

Der Polizist, der den schwarzen Teenager Michael Brown im vergangenen Jahr in Ferguson im US-Bundesstaat Missouri erschossen hat, muss nicht mit einer Ermittlung der Bundesbehörden rechnen. Zwar ist eine Untersuchung des US-Justizministeriums zum Schluss gekommen, dass Polizisten des Reviers routinemäßig die Rechte schwarzer Bürger verletzt und unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben. Dem Polizisten persönlich könne aber keine rassistisch motivierte Tat angehängt werden. Es gebe keinen Beweis, heißt es in einem zweiten Bericht, anhand dessen die Aussage des Polizisten, er habe Angst um seine Sicherheit gehabt, bezweifelt werden müsse.

Nach Darstellung der Staatsanwaltes in Ferguson hatte der Polizist den 18-Jährigen damals gebeten, nicht mitten auf der Straße zu gehen. Darauf sei der an das Fenster des Polizeiwagens getreten und habe nach der Waffe des Beamten gegriffen und ihn geschlagen. In dem Auto seien zwei Schüsse gefallen. Als er sich wieder von dem Wagen entfernt habe, sei Wilson ihm hinterher gelaufen. Es gebe Beweise, dass der Teenager sich umgedreht habe auf Wilson zugekommen sei. Der Polizist feuerte daraufhin zehn Schüsse ab.

Die Familie von Brown äußerte sich enttäuscht darüber, dass der „Mörder unserer Sohnes nicht für seine Taten zur Verantwortung gezogen wird.“ Wilson hatte den Jugendlichen im August in der Vorstadt von St. Louis erschossen.

Dem Tod Browns und dann dem Freispruch des Schützen im Dezember waren zum Teil gewalttätige Proteste in Ferguson und im ganzen Land gefolgt. Die Polizei ging damals mit großer Gewalt gegen die Demonstranten vor, mehrfach fielen Schüsse. Es gab Verletzte. Im Dezember kam eine Geschworenenjury zu dem Urteil, dass keine Anklage gegen den Polizisten erhoben wird. Darauf brachen erneut Proteste aus. (mit AFP)

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