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Ein Kunde bezahlt in einem Bekleidungsgeschäft bei einer Verkäuferin.

© Marijan Murat /dpa

Gesundheitsminister beraten Montag: 3G-Regel soll offenbar auch für Beschäftigte mit Kundenkontakt gelten

Bisher gilt die 3G-Regel nur für die Kunden und Besucher von Geschäften, Betrieben und Einrichtungen. Einem Medienbericht zufolge könnte sich das bald ändern.

Das Infektionsgeschehen in Deutschland zeigt aktuell zwar keine Dynamik, dennoch warnen Virologen und Gesundheitsexperten weiter davor, dass mit Beginn der kalten Jahreszeit die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich steigen könnte. Nach wie vor wird davon ausgegangen, dass das Risiko sich mit dem Coronavirus zu infizieren und eventuell einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung zu infizieren, besonders für Ungeimpfte steigen wird.

Am Montag beraten nun die Gesundheitsminister der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über weitere Schutzmaßnahmen in der Pandemie. Wie das Portal „Business Insider“ berichtet, ist nun erneut eine bundesweite Testpflicht für Beschäftigte geplant, die Kontakt mit Kunden haben.

In einer Beschlussvorlage für die Beratungen heißt es demnach: „Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder sonstige externen Personen, sondern auch für Beschäftigte gelten soll.“

Die Länder würden ein „grundsätzlich einheitliches Vorgehen“ anstreben und zeitnah in Landes-Verordnungen umsetzen. Eine Testpflicht könne dabei auch an „weitere Parameter wie Inzidenzen geknüpft werden“. Und: „Über die Häufigkeit von Testnachweisen sowie die Möglichkeit von gleichwertigen alternativen Maßnahmen kann für jeden Bereich einzeln entschieden werden.“

Für Genesene oder Geimpfte kann demnach offenbar die Testpflicht bei Vorlage einer Alternative wie eines Impfnachweises entfallen. Damit würde dann 3G nicht nur für Kunden in Restaurants oder bei Friseuren gelten, sondern eben auch am Arbeitsplatz in Unternehmen mit Kundenkontakt.

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Bereits Mitte September hatte es den Versuch gegeben, eine Testpflicht für Beschäftigte einzuführen. Das scheiterte jedoch am Widerstand einiger Länder, denen eine verbindliche Pflicht für alle Beschäftigten zu weit ging. Daher wurde der am Montag geplante Beschlusstext offenbar deutlich aufgeweicht. So heißt es dem Bericht zufolge nur, dass ein einheitliches Vorgehen angestrebt sei, und dass eine Testvorlagepflicht für „die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch Landesrecht erlassen“ werden könne.

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Seit dem 22. April 2021 ist in der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geregelt, dass Arbeitgeber Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Test anzubieten hat.

Brisant an der offenbar geplanten neuen Regelung ist: Ab Montag gibt es auch keine kostenlosen Bürgertests mehr. Wer einen negativen Testnachweis benötigt, muss diesen bezahlen. Das kann dann je nach Anbieter um die zwölf Euro kosten. Eine gesetzliche Preisdeckelung gibt es allerdings bisher nicht. Ausnahmen gelten unter anderem für alle Gruppen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und dies nachweisen können oder für die noch kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Der Sozialverband VdK warnte vor den sozialen Folgen für Geringverdiener. „Wir befürchten, dass es wieder zu völlig überteuerten Angeboten kommt“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Sie kritisierte, dass bislang keine Deckelung der Kosten für die Tests vorgesehen sei. „Menschen mit wenig Geld sollten außerdem nur eine geringe Eigenbeteiligung zahlen müssen“, forderte sie. Eine Regelung vom Sozialministerium dazu fehle allerdings noch.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach sich für einen zeitnahen Bund-Länder-Gipfel aus, um den weiteren Kurs in der Pandemie festzulegen. „Es wäre sinnvoll, dass sich die Ministerpräsidenten zeitnah mit der Kanzlerin noch einmal treffen“, sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „In der Pandemie stehen sehr viele Entscheidungen an – von den Corona-Regeln bis zu den Booster-Impfungen. Wir dürfen in der Zeit, in der Koalitionsverhandlungen laufen, nicht den Überblick verlieren“, sagte er mit Blick auf die Gespräche zur Regierungsbildung.

Zwar werde die Pandemie, wenn keine gefährlichere Virusvariante auftrete, im späten Frühjahr 2022 vorbei sein. „Wir werden aber einen schweren Winter haben, wenn wir nicht die nötige Impfquote erreichen.“ Daher könnten die Schutzmaßnahmen nicht maßgeblich beendet werden. Aus seiner Sicht gehe es zum Teil sogar um Verschärfungen. „Wir sollten die 2G-Regel intensiver nutzen, also nur Geimpften und Genesenen den Zugang zu Restaurants, Kinos oder Veranstaltungen ermöglichen“, erklärte Lauterbach. So schaffe man einen Anreiz, sich doch noch impfen zu lassen.

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Bei der Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland gibt es momentan wenig Dynamik. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Samstagmorgen mit 64,4 an. Am Vortag hatte der Wert bei 63,8 gelegen, vor einer Woche ebenfalls bei 64,4 (Vormonat: 83,5). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 8854 Neuinfektionen. Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 65 Todesfälle verzeichnet.

Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen – den für eine mögliche Verschärfung der Beschränkungen wichtigsten Parameter – gab das RKI am Freitag mit 1,67 an. Das entspricht in etwa dem Wert der Vorwoche.

[Lesen Sie auch: Impfquote höher als gedacht – wird der Ausnahmezustand jetzt beendet? (T+)]

Das RKI hatte in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht selbst Zweifel an seiner bislang offiziell bekannt gegebenen Impfquote geäußert: Es müsse hierbei eine „Unterschätzung von bis zu fünf Prozentpunkten für den Anteil mindestens einmal Geimpfter beziehungsweise vollständig Geimpfter angenommen werden“. Es sei „in der Erwachsenenbevölkerung von einem Anteil mindestens einmal Geimpfter von bis zu 84 Prozent und einem Anteil vollständig Geimpfter von bis zu 80 Prozent auszugehen“.

Die bislang offiziell dem RKI gemeldeten Zahlen dagegen ergaben zu diesem Zeitpunkt bei den Erwachsenen eine Impfquote von 79,1 Prozent für mindestens einmal Geimpfte und 75,4 Prozent für vollständig Geimpfte. Als Grund für die Verzerrung der Zahlen nannte das RKI, dass manche Impfstellen nicht alle Impfungen an das Institut melden würden. Um die insgesamt gemeldeten Zahlen zu überprüfen, ließ das Institut eine Telefonumfrage unter mehr als 1000 Bürgerinnen und Bürgern erstellen – deren Ergebnis wies auf eine deutlich höhere Impfquote hin.

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