zum Hauptinhalt
Die Fraktionen der großen Koalition haben sich jetzt nach langen Verhandlungen auf ein neues Gesetz geeinigt.

© dpa/ Daniel Reinhardt

Gesetzesentwurf zur DSGVO: Koalition entschärft den Datenschutz

Die EU-Datenschutzgrundverordnung weckte viele Befürchtungen. Nun haben sich Union und SPD auf ein Gesetz geeinigt, das für Klarheit sorgen soll.

Beschränkungen der Meinungs- und der Kunstfreiheit im Internet und unbeherrschbarer Aufwand für Freiberufler, kleine Vereine, Initiativen und Betriebe – das waren die wesentlichen Befürchtungen, als vor gut einem Jahr die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in ganz Europa umgesetzt wurde.

Die Fraktionen der großen Koalition haben sich jetzt nach monatelangen Verhandlungen auf ein zweites Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz geeinigt, um Datenschutz und Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen – eine Vorgabe nach Artikel 85 der DSGVO.

Dafür hatte sich die SPD seit Monaten stark gemacht. Die Union hat sich indes mit ihrer Forderung nach Anhebung der Mindestzahl von Beschäftigten für die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen durchgesetzt. Das geht aus einem Entschließungsantrag hervor, der Tagesspiegel Background vorliegt. Der Antrag soll von Union und SPD gemeinsam an diesem Mittwoch in den Innenausschuss eingebracht werden.

Nach Artikel 85 der DSGVO sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, das Recht auf den Schutz personenbezogenen Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen. Absatz 2 des Artikels sieht dazu explizit Ausnahmen für die Datenverarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken vor.

In dem Entschließungsantrag von Union und SPD wird die Bundesregierung aufgefordert, „insbesondere eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Meinungsäußerung zu schaffen“, ohne dem Datenschutz oder der Meinungsfreiheit einen grundsätzlichen Vorrang einzuräumen.

Ferner solle geprüft werden, in welchem Umfang die DSGVO-Kernkapitel II bis IX in diesem Zusammenhang eingeschränkt werden müsse, „um das Risiko von Vorfeldeinschüchterung zu minimieren und eine Klarstellung vorzunehmen, wonach die spezialgesetzlichen Regelungen wie das KunstUrhG weiter Anwendung finden und die Landesmediengesetze gegebenenfalls vorrangig sind.“

Zudem hatte die Union bis zuletzt darauf beharrt, den Schwellenwert für die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Organisationen von zehn auf 20 Mitarbeiter anzuheben, um kleinere Betriebe zu entlasten. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber (SPD), hatte noch Anfang Juni davor gewarnt, dass Betrieben dadurch Fachwissen verloren gehen könnte. Die Bestimmungen der DSGVO müssten schließlich auch ohne die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten eingehalten werden.

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter von 2003 bis 2013, kritisierte auf Twitter den Kompromiss zu Artikel 85: Es sei „enttäuschend, dass nach einem Jahr interner Beratung nicht mehr als ein ‚Arbeitsauftrag’ an die eigene Regierung herausgekommen ist und kein Regelungsvorschlag“. Ursprünglich war die Verabschiedung des Gesetzes bereits für den vergangenen Dezember geplant. Nach der nun vollzogenen Einigung von Union und SPD kann das Gesetz an diesem Mittwoch im Innenausschuss beschlossen werden.

Zur Startseite