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Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), hier 2015, kämpft seit Jahren für ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit.

© dpa

Gesetz zur Lohngerechtigkeit: Mit Transparenz zu Gleichheit

Mitarbeiter sollen künftig Auskunft über das Gehalt ihrer Kollegen verlangen können. Familienministerin Schwesig feiert das geplante Gesetz als Durchbruch – der Opposition geht es nicht weit genug.

In manchen deutschen Unternehmen gibt es sie schon, die Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen. Zum Beispiel bei den Berliner Wasserbetrieben. Knapp 4.400 Mitarbeiter hat der Landesbetrieb, 31 Prozent davon sind Frauen. Vor einigen Jahren begann man hier, die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen genauer unter Lupe zu nehmen und den Tarifvertrag auf mögliche „Diskriminierungspotenziale“ zu überprüfen.

Wer bekommt Zulagen – etwa für körperliche Belastungen – und wer nicht – obwohl er vielleicht unter großem Druck arbeitet. Präzise Funktionsbeschreibungen sollten die verschiedenen Tätigkeiten vergleichbar und die Eingruppierungen gerechter machen. „Der administrative Aufwand war hoch“, sagt Kerstin Oster, Personalvorstand der Berliner Wasserbetriebe, „doch das hat sich ausgezahlt.“ Die Transparenz sei heute ein klarer Wettbewerbsvorteil, „mit dem wir vor allem junge Leute für uns gewinnen können“.

Genau so stellt sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) die Auswirkungen des geplanten Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit vor, auf das sich die Koalition nun verständigt hat. Schwesig sprach am Freitag von einem „wichtigen Durchbruch“. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sollen Arbeitnehmer künftig einen Rechtsanspruch auf Auskunft darüber erhalten, was Kollegen in vergleichbarer Position verdienen.

In Unternehmen mit Tarifvertrag muss dafür der Betriebsrat eingeschaltet werden. Unternehmen ab 500 Mitarbeiter werden aufgefordert, mindestens alle fünf Jahre ein Prüfverfahren zur Lohngerechtigkeit durchzuführen und regelmäßig über ihre Maßnahmen zu berichten. Letztlich erfolgt dies aber auf freiwilliger Basis. Schwesig zufolge profitieren insgesamt mehr als 14 Millionen Beschäftigte von den Regelungen. Sie gelten auch für den öffentlichen Dienst.

Das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ müsse in der Unternehmenskultur ankommen, sagte die Ministerin. Unternehmerverbände hatten indes Befürchtungen geäußert, das Gesetz werde Unfrieden in den Belegschaften stiften. Das kann Kerstin Oster von den Berliner Wasserbetrieben allerdings nicht bestätigen. Das Gegenteil sei der Fall, sagt sie. „Je offener man mit dem Thema umgeht, desto höher ist die Bereitschaft im Unternehmen, sich zu verändern.“

Gleichheit steht schon im Grundgesetz

Sarah Lillemeier von der Universität Duisburg-Essen hat die Entgeltgerechtigkeit in verschiedenen Unternehmen untersucht. Auch sie sagt: „Transparenz schafft alles andere als Unzufriedenheit.“ Umfragen belegten, dass es in der Gesellschaft eine breite Zustimmung für eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen gebe, erklärt sie. „Und auch das Grundgesetz ist hier eindeutig.“ Freiwillige Verpflichtungen hält die Soziologin allerdings für wenig zielführend. „Wir diskutieren seit Jahrzehnten über das Thema und sind kaum vorangekommen“, begründet sie. Nach Angaben des Familienministeriums verdienen Frauen in Deutschland 21 Prozent weniger als Männer. Berücksichtigt man, dass Frauen öfter Teilzeit und häufiger in schlechter bezahlten Berufen arbeiten, sind es immer noch sieben Prozent.

Benachteiligungen sind indes keineswegs immer bewusst beabsichtigt. Die schlechtere Bezahlung typischer Frauenberufe sei meist historisch gewachsen, sagt Lillemeier. Auch innerhalb von Unternehmen gebe es gewachsene Strukturen. „Da werden etwa körperliche Erschwernisse in eher von Männern dominierten Bereichen honoriert, die Belastungen einer Küchenkraft aber nicht.“ Der Schlüssel für eine gerechte Bezahlung sei daher, Ungleichheiten sichtbar zu machen.

Kleine Unternehmen bleiben außen vor

Das geplante Gesetz sei ein Schritt in die richtige Richtung. „Allerdings ist die Reichweite begrenzt, denn Frauen arbeiten vor allem in kleinen und mittleren Betrieben, und für die gilt es leider nicht“, sagt Lillemeier. Ähnliche Kritik kam auch aus den Reihen der Opposition. Schwesig sagte hingegen, angesichts des massiven Widerstands gegen das Gesetz bei den Arbeitgebern sei sie froh, „dass wir deutlich unter 500 Beschäftigten ansetzen“.

Sie selbst wollte den Auskunftsanspruch ursprünglich für Betriebe ab sechs Beschäftigen einführen. Das war jedoch mit dem Koalitionspartner nicht zu machen. Das Gesetz, das noch vor der Bundestagswahl 2017 in Kraft treten soll, gibt dem Ministerium aber den Auftrag, die Situation in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten „zu beobachten und zu evaluieren“. Die Berliner Wasserbetriebe haben ihre Personalpolitik bereits evaluiert. „Die Entgeltgerechtigkeit ist ein wichtiger Faktor, um uns als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren“, sagt Unternehmenssprecher Stephan Natz. In den kommenden Jahren gingen an die 100 Mitarbeiter in Pension, gleichzeitig wachse die Stadt und damit kämen auf die Wasserbetriebe mehr Aufgaben zu. „Ohne weibliche Verstärkung auch in den technischen Berufsgruppen, werden die Lücken nicht zu füllen sein.“

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