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 Katarina Barley, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz.

© Doris Spiekermann-Klaas

Geschlechtergerechte Sprache: Justizministerin Barley unterstützt Genderstern im Duden

Soll Geschlechtergerechtigkeit sich auch in den offiziellen Regeln der deutschen Sprache durch ein kleines Zeichen bemerkbar machen? Die Sozialdemokratin findet das gut.

Von Hans Monath

Als erstes Mitglied der Bundesregierung hat sich Justizministerin Katarina Barley (SPD) für die Aufnahme des Gendersterns (*) in den Duden ausgesprochen. Sie freue sich „über jede Veränderung, die dazu beiträgt, unseren Blick auf andere Formen von Identität und Lebensweisen zu entspannen“, sagte Barley dem Tagesspiegel. Die „Gender-Debatte“ habe zu Veränderungen viel beigetragen, gerade weil ihre Protagonistinnen und Protagonisten sich „gegen einen gesellschaftlichen Konsens“ gestellt hätten.

„Sprache sagt viel darüber aus, wie eine Gesellschaft tickt und zusammenhält“, erklärte die Ministerin. Dafür sei der Duden stets ein wichtiges Messinstrument gewesen. Wenn nun diskutiert werde, den Genderstern aufzunehmen, zeige dies, dass sich etwas verändert habe: „Über die Sprache werden Menschen Teil von etwas. Sprache grenzt aber auch aus, gerade wenn es um die Frage der sexuellen Identität geht.“

Der Rat für deutsche Rechtschreibung, der die amtliche Schreibweise von Worten festlegt, will sich auf seiner nächsten Sitzung am 8. Juni mit dem Thema „geschlechtergerechte Schreibung“ befassen (der Tagesspiegel berichtete). Würde das Gremium eine entsprechende Schreibung empfehlen, könnte der Genderstern künftig offiziell ins Duden-Regelwerk aufgenommen werden.

Das Aufgreifen des Themas geht unter anderem auf eine Anfrage der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zurück. Die Landesstelle für Gleichbehandlung hatte um eine Formulierungsempfehlung gebeten, wie sich über Personen jenseits der klassischen Geschlechter Mann und Frau angemessen schreiben ließe. Eingeschlossen werden sollten auch intersexuelle und transsexuelle Personen.

Ministerin erinnert an Urteil zum dritten Geschlecht

Barley erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik im vergangenen Jahr aufgetragen hatte, das Personenstandsrecht so zu verändern, dass eine wirklich dritte Wahlmöglichkeit nach „weiblich“ und „männlich“ besteht. „Diesen Auftrag werden wir jetzt rasch umsetzen“, kündigte sie an: „Die Politik muss die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen berücksichtigen, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen.“

Auf der Tagesordnung der Sprachwächter stehen der Genderstern und andere sprachliche Formulierungen für Gleichbehandlung. Der Genderstern wird bei Personenbezeichnungen zwischen dem Wortstamm und der weiblichen Endung eingefügt („Kolleg*innen"). Es soll deutlich machen, dass auch Menschen gemeint sind, die sich nicht eindeutig mit den Begriffen Mann oder Frau beschreiben lassen wollen. Kritiker sehen im Gendersternchen eine „Sprachverhunzung“ sowie den Ausdruck von „Genderwahn“. Auch unter Linguisten sind das Gendersternchen und die Frage der geschlechtergerechten Sprache umstritten.

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