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Klägerin Marlies Krämer im Bundesgerichtshof (BGH) zusammen mit ihrem Anwalt Wendt Nassall.

© Uli Deck/dpa

Geschlechtergerechte Sprache: Die Formulare werden den Tod des Fräuleins sterben

Die Klage eine Frau, "Kundin" genannt zu werden, ist abgewiesen. Die Urteilsgründe irritieren - sie nehmen die Gesetze zu wichtig. Ein Kommentar.

Als Marlies Krämer ihren Beruf erlernte, wurden Verkäuferinnen wie sie mit „Fräulein“ angesprochen. Es war schwer vorstellbar, dass verheiratete Frauen arbeiten gingen. Damals arbeiteten fast nur „Fräuleins“; oft als Kellnerin, Sekretärin oder an der Kasse. Die Jobs gibt es noch, die Anrede stirbt aus. Frau Krämer, heute 80 Jahre alt, fordert geschlechtergerechte Sprache. Sie hat durchgesetzt, dass Reisepässe für eine „Inhaberin“ auszustellen sind und Wetterforscher statt nur den Tiefs auch den Hochdruckgebieten weibliche Vornamen geben. Konsequent, dass sie in Sparkassenformularen als „Kundin“ angesprochen werden will.

Es gibt ja auch den "Darlehensnehmer", sagen die Richter

Doch damit ist Frau Krämer am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das alle Geschlechter umfassende („generische“) Maskulinum gehöre zum Sprachgebrauch und sei keine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, meinen die Richter. Eine Geringschätzung von Frauen gegenüber Männern werde dadurch nicht zum Ausdruck gebracht, weshalb auch der Gleichheitsartikel des Grundgesetzes außen vor bleibe.

Bemerkenswert ist, wie das Gericht an seine Erkenntnisse über die deutsche Sprache gelangen konnte. Maßgeblich für alles ist, wie meist bei Juristen, allein das Gesetz. Dort finde sich das generische Maskulinum überall, etwa der „Darlehensnehmer“ im Bürgerlichen Gesetzbuch. „Dieser Sprachgebrauch des Gesetzgebers ist zugleich prägend wie kennzeichnend für den allgemeinen Sprachgebrauch und das sich daraus ergebende Sprachverständnis.“

Frauen begehen Verbrechen, obwohl das Gesetz nur Straftäter kennt

Hier könnte ein Missverständnis liegen. Der Gesetzgeber bildet Sprache mit, aber prägt sie nur, wo Gesetze vollzogen werden, in der Verwaltung. Gesetze sollen regulieren, Sprache soll artikulieren. Gesetzessprache ist dem Volksmund funktional entfremdet. Jeder Mensch weiß, dass Frauen Verbrechen begehen, obwohl das Strafgesetz nur „Täter“ und „Mörder“ kennt. Doch sonst ist das generische Maskulinum auf dem Rückzug. Auch die Sparkassenformulare werden noch das Fräuleinschicksal erleiden. Dank Frau Krämer ist dies offenkundig. Auch wenn sie es nicht gerne hört: Sie ist der Sieger

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