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Hans-Georg Maaßen, Ex-Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

© Michael Kappeler/dpa

Gerichtsurteil: Verfassungsschutz muss über Maaßens AfD-Kontakte Auskunft geben

Maaßen durfte nicht zu Politikerkontakten mauern, sagt das Verwaltungsgericht Köln nach einer Klage des Tagesspiegels.  

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über bisher vertraulich gehaltene Treffen des früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern Rechenschaft ablegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Behörde nach einer Tagesspiegel-Klage verpflichtet, die Kontakte unter anderem zu Parteichef Alexander Gauland und der früheren Bundessprecherin Frauke Petry offen zu legen (Az.: 6 L 1932/18). Dabei geht es auch um Einschätzungen Maaßens zu rechtsradikalen Strömungen in der Partei und die Person Björn Höckes sowie einen möglichen Spionagefall in den Reihen der AfD-Abgeordneten im Bundestag, den Gauland nach eigenen Angaben mit Maaßen besprochen haben will.

Mit dem Gerichtsbeschluss könnte die Praxis vertraulicher Treffen von BfVChefs mit Politikern künftig ein Ende haben. Es sei einem Verfassungsschutz-Präsidenten prinzipiell „verwehrt, den pauschalen Ausschlussgrund der ,Vertraulichkeitsvereinbarung’ aus eigener Kompetenz zu schaffen“, heißt es. Geheime Angelegenheiten dürften ausschließlich vor dem dafür zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium erörtert werden. Dies bedeute im Umkehrschluss, das sonstige Gespräche von BfV-Mitarbeitern im parlamentarischen Raum auf Anfragen der Presse öffentlich erklärt werden müssen. Geheimhaltung sei „ein Fremdkörper“ in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, hieß es. „Vertraulichkeitsvereinbarungen in der hier praktizierten Form widersprechen erkennbar diesem Grundsatz.“ Die Richter gaben damit einem Eilantrag des Tagesspiegels statt. Der Verfassungsschutz kann nun noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erheben. Tut er dies nicht, wird der Beschluss rechtskräftig.

Die Gründe tragen nicht

Maaßen hatte in nichtöffentlicher Sitzung vor dem Innenausschuss erklärt, in seiner Amtszeit fünf Gespräche mit AfD-Politikern auf Bundes- und Landesebene geführt zu haben. Er bestritt, die Partei beraten oder einen Parteiausschluss Höckes empfohlen zu haben, und verwies auf seine langjährige CDU-Mitgliedschaft. Dennoch verweigerte das BfV nähere Auskünfte zu den Treffen mit Hinweis auf die mit den Teilnehmern verabredete Vertraulichkeit sowie den vor Ausforschung geschützten „Kernbereich der Exekutive“. Die von Maaßen  geführten 237 Politiker-Gespräche dienten der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des BfV, hieß es, man wolle Vertrauen zwischen Politik und Sicherheitsbehörden schaffen. Interna öffentlich zu machen, stehe einem „von parteipolitischen Sachzwängen freien Austausch von vornherein entgegen“.

Solche Gründe „tragen insgesamt nicht“, schreiben die Richter  in dem Beschluss. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für diese Art der BfV-Tätigkeiten. Rechte der Abgeordneten seien ebenfalls nicht betroffen, diese dürften sich einer Diskussion über ihre Treffen mit Maaßen nicht entziehen und hätten dies vor ihrer Wählerschaft auszuhalten. Maaßen war im Zuge des Streits um AfD-Kontakte sowie  Äußerungen zu   Ausschreitungen  in Chemnitz entlassen worden.  Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, dürfte er allgemein für „vertrauliche“ Gespräche von Leitern der Sicherheitsbehörden Bedeutung haben, etwa wenn diese zu Hintergrundgesprächen mit ausgewählten Journalisten laden. Die SPD will diese umstrittene Praxis mit einem Entwurf zum Presse-Auskunftsrecht einschränken.

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