zum Hauptinhalt
Nach einer Unterlassungsklage hat das Gericht Claudia Roth ihre Aussagen als Meinungsäußerung zugelassen.

© Nicolas Armer/dpa

Gericht gibt Bundestagsvizepräsidentin Recht: Roland Tichy scheitert mit erneuter Klage gegen Claudia Roth

Claudia Roth hatte dem Journalisten vorgeworfen, mit dem Blog „Tichys Einblick“ Hetze und Falschbehauptungen zu verbreiten. Das Gericht erkannte dies als Meinungsäußerung an.

Der Publizist Roland Tichy ist auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) vor Gericht gescheitert. Roth hatte Tichy im Oktober 2019 in einem Interview der „Augsburger Allgemeinen“ neurechten Plattformen zugeordnet, „deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht“.

Tichy hatte dagegen auf Unterlassung geklagt. Der Antrag war im Februar vom Landgericht Stuttgart zurückgewiesen worden. Diese Entscheidung bestätigte nun das Oberlandesgericht (OLG) nach eigenen Angaben vom Mittwoch.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Die Äußerung sei nach ihrem Aussagegehalt und dem Kontext, in dem sie gefallen sei, nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen, sondern als Meinungsäußerung, entschied der 4. Zivilsenat des OLG. Aus dem Gesamtzusammenhang ergebe sich für einen unvoreingenommenen Durchschnittsleser, dass die Äußerung Roths insgesamt eine Meinungsäußerung darstelle, die von den Elementen der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens der Beklagten geprägt sei.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Tichy betreibt das Magazin „Tichys Einblick“. Er müsse sich als Akteur der öffentlichen Meinungsbildung auch überspitzte Äußerungen wie die von Roth gefallen lassen, hatte das Landgericht geurteilt. Die Grünen-Politikerin hatte in dem Interview gesagt: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht - von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false