zum Hauptinhalt

Politik: Generalverdacht

Er macht aus seinem Zweifel keinen Hehl: Deutschlands höchster Datenschutzbeauftragter, Joachim Jacob, geht das von Innenminister Otto Schily (SPD) geplante Sicherheitspaket II "um einiges zu weit". Zwar haben die beiden einmal "grob" über den Inhalt gesprochen; doch Joachim Jacob will dem Innenressortchef demnächst noch umfassend erklären, woran es dem Papier fehlt - und in welchen Punkten es das Persönlichkeitsrecht verletzt.

Er macht aus seinem Zweifel keinen Hehl: Deutschlands höchster Datenschutzbeauftragter, Joachim Jacob, geht das von Innenminister Otto Schily (SPD) geplante Sicherheitspaket II "um einiges zu weit". Zwar haben die beiden einmal "grob" über den Inhalt gesprochen; doch Joachim Jacob will dem Innenressortchef demnächst noch umfassend erklären, woran es dem Papier fehlt - und in welchen Punkten es das Persönlichkeitsrecht verletzt.

Zum Thema Online Spezial: Terror und die Folgen Themenschwerpunkte: Gegenschlag - Afghanistan - Bin Laden - Islam - Fahndung Fotostrecke: Bilder des US-Gegenschlags Überhaupt, fragt Jacob: Was ist das Ziel? So fehlt es auch bislang an einer öffentlich zugängigen Analyse über die Lücken des jetzigen Sicherheitskonzeptes. "Und dann müssen wir beantworten, warum wir diese verschärften Maßnahmen - die wir auf jeden Fall im Verbund mit anderen EU-Staaten einführen sollten - tatsächlich brauchen." Eine wichtige Frage ist auch, ob die in Deutschland und anderen Ländern Europas vermuteteten "Schläfer" des internationalen Terrorismus durch das Sicherheitspaket II erwischt worden wären, wenn es denn schon umgesetzt wäre.

Darum verlangt Jacob Erfolgskontrollen und Fristen. "Gegen ein wenig Mehr an Auflagen ist nichts zu sagen, wenn sie auf drei, vier Jahre befristet sind. Andernfalls sehe ich gravierende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht." Bei der Einführung fälschungssicherer Papiere mit biometrischen Angaben plädiert Jacob für eine enge Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt - und den Inhalten des Verfassungsschutz- und Personalausweisgesetzes. "Wir brauchen diese Erfolgskontrolle zur Prüfung, ob wir das Ziel erreichen: den internationalen Terrorismus zu bekämpfen." Die "Datensammlung auf Vorrat" bereitet ihm Bauchschmerzen.

Jacob mahnt zudem, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu verbessern: "Die Kooperation klappt nicht immer, obwohl sie dem Gesetz nach möglich ist." So fühlten sich Mitarbeiter von Sozialämtern und Asylverwaltungen als verlängerter Arm der Polizei.

Auch bei anderen Datenschützern leuchten jetzt die Alarmlampen. Thilo Weichert, stellvertretender Datenschutzbeautragter von Schleswig-Holstein, kritisiert das Sicherheitspaket in fast "allen Bereichen"; es etabliere einen "Generalverdacht gegenüber bestimmten Gruppen, besonders Ausländern". So sei die Aufnahme von personenbezogenen Daten bei der Visa-Erteilung an sich unproblematisch, nicht aber die Speicherung von Fingerabdrücken und Lichtbildern auf zwei Jahre im Ausländerzentralregister. Es gebe keine Absicherung, dass diese Informationen nicht "für alle möglichen Zwecke genutzt" würden. Fingerabdrücke und Sprachanalyse von Asylbewerbern in einem positiven Asylverfahren bis zu zehn Jahre zu speichern, hält er für "eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung", da hier Material aufbewahrt werde "ohne Anzeichen dafür, dass jemand kriminell werden könnte".

Weicherts generelles Problem: Er findet in dem Sicherheitspaket "keine einzige Maßnahme, die zu Gunsten des Datenschutzes vorgesehen ist".

Zur Startseite