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Einwanderer aus Nordafrika stehen am Hafen von Malaga.

© Lorenzo Carnero/ZUMA Wire/dpa

Exklusiv

Geheime Besprechungen beim UN-Migrationspakt: Auswärtiges Amt räumt nichtöffentliche Sitzungen ein

Nach einem Widerspruchsverfahren des Tagesspiegels musste das Auswärtige Amt bestätigen, dass der Migrationspakt zum Teil geheim verhandelt wurde.

Entgegen offizieller Darstellungen des Auswärtigen Amts (AA) wurde der umstrittene Migrationspakt der Vereinten Nationen in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Das geht aus einem Bescheid des AA zu einem Antrag des Tagesspiegels nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Demnach seien die zwischenstaatlichen Verhandlungsrunden in New York nur „teilweise öffentlich“ gewesen. Es habe außerdem „vor- und nachgeschaltete nicht-öffentliche Sitzungen“ gegeben. Dies sei nach Angaben des AA „durchaus üblich“, hieß es jetzt.

Tatsächlich hatte die Regierung immer wieder die Transparenz des gesamten Verfahrens betont, insbesondere für die Treffen der Staatenvertreter am UN-Sitz in New York in der ersten Jahreshälfte 2018. „Die Verhandlungen konnten von der interessierten Öffentlichkeit vor Ort verfolgt werden“, hieß es zuletzt im Februar auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion. Auch gegenüber der Presse hatte das Auswärtige Amt stets von „öffentlich zugänglichen Verhandlungsrunden“ in den USA gesprochen. Dazu seien unter anderem alle Fraktionen des Bundestages und deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen eingeladen worden.

Der „globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ war im Dezember in Marokko mit den Stimmen der Bundesrepublik sowie 151 weiteren UN-Mitgliedstaaten angenommen worden. Mehrere EU-Staaten enthielten sich. Kritisiert wurde insbesondere eine drohende Einschränkung der staatlichen Souveränität.

Gegner des Pakts in Deutschland, insbesondere die AfD, verwiesen darauf, dass er zahlreiche Verpflichtungen enthalte und rechtlich bindend wirke. Das Außenministerium beklagte eine Kampagne und zahlreiche Desinformationen; dem Amt wiederum wurde vorgeworfen, zu wenig Öffentlichkeitsarbeit betrieben zu haben.

Zunächst verweigert

Nähere Informationen zum Ablauf der Verhandlungsrunden hatte das AA zunächst verweigert. Verschwiegen wurden insbesondere Zugeständnisse, die die deutsche Delegation gegenüber anderen Verhandlungspartnern gemacht hat. Informationen würden Medien nur in Hintergrundgesprächen und nur vertraulich erteilt, hieß es. Erst nach einem IFG-Antrag auf Dokumentenzugang legte das AA die internen Delegationsberichte aus den Verhandlungsrunden offen, die bei Tagesspiegel online veröffentlicht sind.

Aus den Papieren geht hervor, dass die EU-Staaten zahlreiche Kompromisse machen mussten. Grund waren laut den Berichten unter anderem „Maximalforderungen“ einiger Länder, die den Vertrag rechtsverbindlich ausgestalten und eine „deutliche Besserstellung irregulärer Migranten“ erreichen wollten. Demnach drohten die Verhandlungen zu scheitern. Die Dokumente wurden nicht vollständig transparent gemacht, sondern blieben teilweise geschwärzt. Unter Hinweis auf die angebliche Öffentlichkeit der Gespräche in New York legte der Tagesspiegel Widerspruch gegen die Schwärzungen ein.

In dem nun vorliegenden Widerspruchsbescheid räumt das AA erstmals ein, dass die Verhandlungspartner auch jenseits der öffentlichen Sitzungen zusammenkamen, weshalb die Passagen weiter unkenntlich bleiben müssten. Die internationalen Verhandlungspartner müssten darauf vertrauen können, dass das „innerhalb etablierter diplomatischer Kommunikationskanäle“ Besprochene nicht durch einen beteiligten Staat offenbart werde.

Dennoch betonte das AA in dem Bescheid, es habe die Korrespondenz nur „minimalinvasiv geschwärzt“, so dass die Berichterstattung über den Verhandlungsverlauf weitestgehend transparent sei. Eine unbeschränkte Veröffentlichung könne dazu führen, dass die Bundesrepublik ihren Ruf als verlässlicher und vertrauensvoller Partner einbüße, hieß es.

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