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Stolpersteine mit den Namen von deportierten Juden

© dpa/Sven Hoppe

Gedenken an Nazi-Opfer in München: Stolperstein-Befürworter verlieren vor Gericht

In München wird es auch weiterhin keine Stolpersteine geben. Die Klage dreier Männer wurde vor Gericht abgewiesen, die sich gegen das Verbot der Stadt wehrten.

Die Befürworter von Stolpersteinen in München haben vor Gericht eine weitere Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht wies am Dienstag die Klage dreier Männer ab, die mit den kleinen Messingtafeln in Gehwegen an ihre von den Nationalsozialisten ermordeten Vorfahren erinnern wollten. Sie wehrten sich gegen ein Verbot der Stadt, die Stolpersteine zu verlegen und pochten auf ein Sondernutzungsrecht.

Die Kammer war aber der Überzeugung, dass privatrechtliche Regelungen wie Verträge zwischen den Klägern und der Stadt hier greifen müssten. Das Verwaltungsgericht sei darum für die ganze Sache gar nicht zuständig. Außerdem liegt es nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Thomas Eidam durchaus im Ermessen der Stadt, welche Form des Gedenkens sie zulässt.

Der Künstler Gunter Demnig erinnert an die Opfer der NS-Zeit, indem er vor ihrem letzten selbstgewählten Wohnort Gedenktafeln aus Messing ins Trottoir einlässt. Inzwischen liegen Stolpersteine in 1099 Orten Deutschlands und in 20 Ländern Europas. Die Stadt München hat sich offiziell gegen die Verlegung von Stolpersteinen entschieden. Begründung: Die Namen von Nazi-Opfern sollen nicht mit Füßen getreten werden. (dpa)

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