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Am "Führerhauptquartier Wolfsschanze" in Gierloz bei Rastenburg (Polen) erinnert eine Gedenktafel an das missglückte Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 (Archivfoto).

© epd

Gedenken an den 20. Juli 1944: Wir müssen aktiv für unsere Demokratie kämpfen

Das Widerstandsrecht ermahnt uns: Nicht an der Seitenlinie stehen! Zum 75. Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944. Ein Gastbeitrag.

Thomas Oppermann ist SPD-Politiker und seit 2017 Vizepräsident des Deutschen Bundestags

An diesem Samstag jährt sich das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 zum 75. Mal. Auch wenn der Versuch der „Verschwörer“ um den Wehrmachtsoffizier Claus Schenk Graf von Stauffenberg scheiterte, die NS-Diktatur zu beseitigen, zeigte er doch, dass Vernichtungsfeldzug und Terrorregime nicht widerstandslos hingenommen wurden. Wir gedenken heute daher auch aller anderen Menschen, die sich dem Regime mit Wort oder Tat entgegenstellten. Stellvertretend sei an den Theologen Dietrich Bonhoeffer, den Schreiner Georg Elser, der bereits 1939 ein Attentat auf Hitler verübte, die Rote Kapelle mit ihren rund 400 Mitgliedern, den Kreisauer Kreis und die Weiße Rose um Sophie Scholl erinnert, die unter Berufung auf christliche und humanistische Werte zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus aufrief.

All sie einte trotz aller Unterschiede in Herkunft und Ansichten die Weigerung, das Unrecht, das sich vor aller Augen vollzog, schweigend und tatenlos hinzunehmen. Berufen konnten sie sich dabei nur auf ein höheres moralisches Gesetz. Die Weimarer Reichsverfassung, die zwar ausgehebelt, aber formell noch in Kraft war, kannte kein Recht zum Widerstand. Vielleicht auch deswegen fühlten sich viele Akteure des 20. Juli viel zu lange an den Treueeid gebunden, den sie auf Hitler geschworen hatten.

Das Recht zum Widerstand

Anders als die Weimarer Verfassung kennt das Grundgesetz mit Artikel 20 Absatz 4 ein allen Deutschen zustehendes Widerstandsrecht gegen jeden, der es unternimmt, unsere demokratische und rechtstaatliche Ordnung zu beseitigen. Das Widerstandsrecht ist Teil der wehrhaften Demokratie. Anders als das Parteien- oder Vereinsverbot richtet es sich direkt an die Bürger und damit an den Souverän. Es ist allerdings wegen seiner inhaltlichen Unbestimmtheit wenig praktikabel. Zudem darf es erst ausgeübt werden, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist. Damit läuft das Recht weitgehend ins Leere: Denn wenn Widerstandshandlungen Aussicht auf Erfolg haben, sind sie in der Regel noch nicht erlaubt. Ist ein Umsturz hingegen „weit genug“ vorangeschritten, kommt ein Recht auf Widerstand wohl meist zu spät.

Und gegen eine demokratisch gewählte Regierung und eine rechtstaatliche Verwaltung gibt es selbstverständlich kein Widerstandsrecht. Das muss in aller Deutlichkeit jenen rechtsextremen Gruppen gesagt werden, die sich in ihrer Ablehnung gegen eine angebliche „Umvolkung“ darauf berufen.

Auch wenn für die Ausübung des Widerstandsrechts kaum Raum bleibt, kommt ihm doch eine wichtige Symbolfunktion zu. Denn es steht für die Verteidigungswürdigkeit der freiheitlichen Ordnung. Das für alle Deutschen eindeutige und unmissverständliche Recht zum Widerstand beinhaltet die Aufforderung, für die Verteidigung unserer Ordnung nicht erst dann einzutreten, wenn es zu spät ist.

Die Demokratie steht unter Druck

Der ehemalige Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Weimarer Republik nicht daran gescheitert ist, dass es zu früh zu viele Nazis gab, sondern dass zu lange zu wenige Demokraten vorhanden waren. Deswegen ist dies vielleicht eine der wichtigsten Lehren, die wir aus der Geschichte ziehen können.

Heute haben wir allen Grund, unsere Demokratie zu verteidigen. Denn sie steht so stark unter Druck, wie wir es uns vor einigen Jahren noch gar nicht vorstellen konnten. Extremistische Gewalt und Terror von rechts sind eine reale Gefahr. Es war ein großer Schock, als wir 2011 erkennen mussten, dass der NSU jahrelang unentdeckt gemordet und Anschläge verübt hat.

Aber auch die folgenden Jahre waren von Hass und Gewalt geprägt: auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015/16 verrohten nicht nur die Sitten und eskalierte der Hass im Netz, sondern es gab auch rund 1000 Anschläge pro Jahr auf Flüchtlingsunterkünfte.

Die Hetzjagd von Chemnitz markierte im Spätsommer 2018 einen Wendepunkt: der Konflikt um die Migrationsfrage sollte auf den Straßen ausgetragen werden. Hooligans und Rechtsextremisten arbeiteten gezielt zusammen. Hier muss der Staat hart durchgreifen. Offene, politisch und rassistisch motivierte Gewalt darf er keinesfalls dulden.

Schweigen reicht nicht

Was ansonsten passieren kann, zeigt der politische Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Und dabei geht die Gefahr nicht nur von dem rechtsextremen Gewalttäter aus, der den Finger am Abzug hatte, wie unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurecht feststellte, sondern auch von dem gesellschaftlichen Klima und den Netzwerken, in denen sich Menschen zu solchen Taten legitimiert, ermutigt oder gar berechtigt fühlen.

Wenn Bürgermeister wegen rechtsextremer Anfeindungen zurücktreten oder sich Engagierte aus Angst erst gar nicht um ein Amt bewerben, dann müssen wir uns ernsthaft Sorgen machen. Denn die Demokratie lebt von Menschen, die sie gestalten. Ohne die Bereitschaft hierzu, egal, ob hauptamtlich oder im Ehrenamt, geht ihr langsam „die Luft aus“.

Deshalb reicht es für die schweigende Mehrheit der Demokraten nicht, an der Seitenlinie zu stehen und die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens einer lautstarken Minderheit zu überlassen. Wir müssen vielmehr aktiv für unsere Demokratie kämpfen. Gedenktage wie der 20. Juli, der 18. März, der 23. Mai, der 17. Juni oder der 9. November rufen uns diese Verpflichtung immer wieder in Erinnerung. Denn wir sind das Volk, und wir entscheiden, ob wir auch weiterhin in einem freien, demokratischen und sozial gerechten Land leben.

Thomas Oppermann

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