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Die Krawalle in Hamburg waren weltweit in den Schlagzeilen

© picture alliance / Markus Scholz

G20-Gipfel in Hamburg: Entzug der Akkreditierung zweier Journalisten nicht rechtmäßig

Das Berliner Verwaltungsgericht hat Klagen von Pressevertretern verhandelt, die nicht zum G20-Gipfel in Hamburg durften. Angeblich wegen Linksextremismus.

Der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen von zwei Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg im Jahre 2017 ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht rechtmäßig gewesen. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, wie ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts am Mittwoch sagte. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Entzug möglich gewesen wäre, gab es demnach nicht.

Es ging in dem Verfahren konkret um die die Klagen von zwei Medienleuten gegen die Bundesregierung. Ihnen waren kurzfristig ihre zuvor erteilte Akkreditierung für den G-20-Gipfel 2017 in Hamburg entzogen worden.

Das Treffen von Staats- und Regierungschefs war von massiven Krawallen begleitet. Aktivisten aus linken und linksradikalen Kreisen hatten unter dem Motto „Welcome to Hell“ zu Demonstrationen aufgerufen.

Den Klägern wurde die Teilnahme und damit der Zutritt zu gesonderten Sperrzonen zunächst gestattet. Dann aber, nach Ausschreitungen am 6. Juli, hieß es, die Lage habe sich geändert, es gebe „neue Erkenntnisse“, weshalb die Akkreditierung einzuziehen sei.

Juristisch handelt es sich dabei um die Rücknahme eine begünstigenden Verwaltungsakts. Dafür gibt es besondere Voraussetzungen. Und vor allem: Es gibt das Grundrecht der Pressefreiheit und damit verbunden die Freiheit, über einen politischen Event wie den G-20-Gipfel umfassend berichten zu können.

Erteilt hat die Akkreditierung das Bundespresseamt von Regierungssprecher Steffen Seibert, nachdem beim Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt nach gespeicherten Daten zu den Antragstellern gefragt wurde. In beiden Fällen lag etwas vor: Angebliche Kontakte in die linksextreme Szene, auch zu gewaltbereiten Gruppen.

„Das hat nichts mit Linksextremismus zu tun“

Die Anwälte der Journalisten halten das für Nonsens. „Der Verfassungsschutz macht oft stramme Aussagen, ohne sie belegen zu können“, sagte der Berliner Medienrechtler Johannes Weberling, der einen vom Bremer „Weser-Kurier“ beauftragten Fotografen vertritt. Sein Mandant war vor Jahren wegen eines Anti-Nazi-Aufnähers aufgefallen, später einmal mit einer Sachbeschädigung. „Aber das hat nichts mit Linksextremismus zu tun“. Richtig sei, dass der Fotograf über die linke Szene berichtet habe und deshalb auch mit der Polizei in Kontakt gekommen sei.

Bei dem anderen Reporter, der unter anderem für „Junge Welt“ und „Neues Deutschland“ schreibt, gibt es keinen polizeilichen Eintrag, nur die Aussagen des Verfassungsschutzes. Das Bundespresseamt hätte zumindest prüfen müssen, ob mildere Mittel statt einer Absage in Betracht gekommen wären, wirft ihm Anwalt Frank Venetis vor. Etwa eine polizeiliche Begleitung.

32 Journalisten waren betroffen

Ausgeschlossen, meinte Steffen Russ, Direktor beim Bundeskriminalamt (BKA) und dort Abteilungsleiter der Sicherungsgruppe. Es seien rund 30.000 Kräfte im Einsatz gewesen, allein 2500 vom BKA. Jeder von ihnen sei für Dringenderes gebraucht worden. Die Krawalle seien schlimmer als befürchtet gewesen, und Pressvertreter hätten Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen gehabt.

Auf einer linksradikalen Internet-Plattform habe sich bereits ein Aktivist damit gerühmt, dass er als Journalist akkreditiert worden sei. „Wir mussten die Reißleine ziehen“, sagte Russ. Von mehr als 5000 akkreditierten Journalisten waren 32 betroffen, die den Behörden verdächtig erschienen. Neun von ihnen klagen derzeit vor dem Verwaltungsgericht. Die Fälle vom Mittwoch bilden den Auftakt.

Russ und der Anwalt des Bundespresseamts betonten, dass keine Zeit geblieben wäre, den Angaben der Sicherheitsbehörden weiter nachzugehen. Es habe schnell gehandelt werden müssen.

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