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Wie hier in Bad Münstereifel zerstörte die Flut Existenzen.

© Roberto Pfeil/dpa

Für von der Flut betroffenen Unternehmen: Kabinett beschließt Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Ausgesetzt werden soll rückwirkend vom 10. Juli bis Ende Oktober 2021. Damit soll den Unternehmen wichtige Zeit verschafft werden.

Das Bundeskabinett hat nach der Flutkatastrophe vor allem im Westen Deutschlands eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen auf den Weg gebracht. Das teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. „Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

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Um den Menschen und Unternehmen in den betroffenen Regionen zu helfen, seien bereits umfangreiche finanzielle Hilfen auf den Weg gebracht worden, so Lambrecht. „Wir müssen aber verhindern, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen, wie die von uns beschlossenen Hilfen, nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen.“

Die Flutkatastrophe hat Schäden unfassbaren Ausmaßes hinterlassen, hier im Weinort Altenahr.
Die Flutkatastrophe hat Schäden unfassbaren Ausmaßes hinterlassen, hier im Weinort Altenahr.

© imago images/Eibner

Deswegen solle die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen rückwirkend vom 10. Juli 2021 bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt werden. Damit solle Unternehmen wichtige Zeit verschafft werden, um beispielsweise wirtschaftliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und auf die Herausforderungen der Unwetterkatastrophe reagieren zu können.

Bundestag muss dem Gesetz zustimmen

Voraussetzung für eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist, dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Unternehmen auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und der Hochwasser im Juli 2021 beruht. Die Aussetzung soll laut Ministerium nur gelten, solange Firmen „ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen“ führen und dadurch begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen.

[Lesen Sie auch: Corona und die Flut: Hören Sie auf, von "Staatsversagen" zu sprechen! (T+)]

Der Bundestag muss dem Gesetz zustimmen. Technisch gesehen beschloss das Kabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen. Damit wird eine Sondersitzung des Bundestags während der Sommerpause immer wahrscheinlicher. (dpa)

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