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Die frühere AfD-Chefin Frauke Petry

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Frühere AfD-Chefin: Meineid-Prozess gegen Frauke Petry: Gericht hat Zweifel an Vorsatz

Das Landgericht Dresden deutet an, wie es weitergehen könnte im Meineid-Prozess gegen die frühere AfD-Chefin – und zwar zugunsten der Angeklagten.

Das Landgericht Dresden hat Zweifel, ob die frühere AfD-Chefin Frauke Petry vor einem Ausschuss des Sächsischen Landtages vorsätzlich falsch ausgesagt hat. Zum Abschluss des zweiten Tages im Meineid-Prozesses gegen die 43 Jahre alte Politikerin kündigte der Vorsitzende Richter Christian Linhardt am Freitag an, am nächsten Verhandlungstag einen rechtlichen Hinweis zu geben, dass nach derzeitiger Lage auch eine „fahrlässige Begehung“ in Betracht komme. Dazu könnte auch die gut dreistündige Vernehmung des Linke-Politikers André Schollbach beigetragen haben. Er hatte seinerzeit die Anzeige wegen Meineides gestellt. Am Freitag wurde er von der Staatsanwaltschaft befragt.

Petry wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Im Kern ging es um Modalitäten eines Darlehens, dass AfD-Landtagskandidaten der Partei zur Finanzierung des Wahlkampfes für die Landtagswahl 2014 bereitstellen sollten.

Petrys Darstellung wird von Parteimitgliedern gedeckt

Petry hatte im Ausschuss zu Protokoll gegeben, dass die Kandidaten nach Einzug in das Parlament frei darüber hätten entscheiden können, ob sie die Darlehensbeträge in Höhe von jeweils 3000 beziehungsweise 1000 Euro in Spenden an die Partei umwandelten oder nicht. Der Darlehensvertrag sah allerdings für den Fall eine automatische Umwandlung in Spenden vor. Petry hatte später einen Irrtum eingeräumt. Zugleich erklärte sie, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.

Petrys Darstellung wurde am Freitag vom derzeitigen Partei- und Fraktionschef Jörg Urban und vom früheren Generalsekretär Uwe Wurlitzer gedeckt. Urban sagte aus, dass er das Geld für das Darlehen erst 2015 einzahlte und weder mündlich noch schriftlich dazu gedrängt worden sei. Wie der strittige Passus am Ende in den Darlehensvertrag kam, blieb unklar. Wurlitzer äußerte sein Empfinden, dass man Petry im Wahlprüfungsausschuss absichtlich aufs Glatteis habe führen wollen. Sie sei mit vielen Fragen konfrontiert worden, die nicht Gegenstand ihrer Ladung gewesen seien. Der Abgeordnete Carsten Hütter (AfD) machte von seinem Recht auf Verweigerung der Aussage Gebrauch - gegen ihn war in dieser Sache früher selbst ermittelt worden.

Petry hält den Prozess für politisch motiviert

Als letzter Zeuge des Tages wurde André Schollbach (Linke) in den Zeugenstand gerufen. Schollbach musste sich vor der Staatsanwaltschaft dafür rechtfertigen, dass er darauf bestanden hatte, Petry in dem Ausschuss vereidigen zu lassen. Er führte an, Petrys Aussagen seien von besonderer Bedeutung für einen Wahleinspruch eines AfD-Mitgliedes gewesen, den die Partei von der Landesliste gestrichen hatte. Die Staatsanwaltschaft äußerte den Eindruck, man habe Petry womöglich ein Stück weit in den Meineid hineinschlittern lassen.

Für Petry, die nach der Bundestagswahl 2017 die AfD verließ und die Blaue Partei gründete, steht viel auf dem Spiel. Bei einer Verurteilung zu mindestens einem Jahr Haft droht ihr die Aberkennung der Mandate als Abgeordnete des Bundestages und des Landtages.

Petry hält den Prozess für politisch motiviert. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte im Mai 2016 schon einmal den Prüfvorgang zu Schollbachs Anzeige eingestellt. Argument: Der Wahlprüfungsausschuss des Landtages sei keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hob die Einstellungsverfügung der Staatsanwälte wieder auf. (dpa)

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