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Freies WLAN: Bundesrat gegen Störerhaftung

Anbieter öffentlich zugänglicher Hotspots und WLANs sollen mehr Rechtssicherheit bekommen - der Gesetzentwurf der Bundesregierung leistet das nicht, sagen Kritiker. Der Bundesrat fordert jetzt eine Abschaffung der Störerhaftung.


Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Bundesregierung, eine bessere Abdeckung mit öffentlichen Hotspots in Deutschland zu erreichen. Aber die Länderkammer kritisiert, dass der Gesetzentwurf der Großen Koalition dafür weder Rechtssicherheit noch genügend Anreize schafft. Viele Verbände und Verbraucherschützer sowie die Opposition im Bundestag hatten heftig kritisiert, dass im Gegenteil neue Hürden geschaffen würden. Am Freitag hat auch der Bundesrat sich mehrheitlich für eine Nachbesserung des von der Regierung geplanten WLAN-Gesetzes ausgesprochen. Der Regierungsentwurf werde seinen eigenen Zielen nicht gerecht, um die Verbreitung von öffentlichen Hotspots zu fördern, hieß es dort.

Die Länder folgten damit einem Vorschlag mehrerer Bundesrats-Ausschüsse. Sie sprachen sich vor allem für eine Streichung der sogenannten Störerhaftung aus. Diese setze die Betreiber und Anbieter freier, öffentlicher Hotspots weiter einer erheblichen Rechtsunsicherheit aus - insbesondere gilt das für private Betreiber, die ihr WLAN etwa für Nachbarn oder Passanten öffnen wollen.

Erklärungen, Nachfragen, Sicherungsmaßnahmen: "angemessen" oder "weltfremd"?

Aber auch die Auflagen für Betreiber seien unklar gefasst oder „schlicht weltfremd“, sagte Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Zwar sollen Betreiber von offenem WLAN laut dem Entwurf der Bundesregierung nicht mehr automatisch als „Störer“ für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Dafür werden ihnen jedoch Auflagen gemacht: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von jedem einzelnen Nutzer eine Erklärung eingeholt wird. Darin soll er erklären, dass er sich nicht strafbar machen wolle. Zudem fordert der Entwurf von den Anbietern „angemessene Sicherungsmaßnahmen“. Diese und weitere „neue interpretationsbedürftige Einschränkungen“ beim Zurverfügungstellen der Technik sowie die Beibehaltung der Störerhaftung hatten Thüringen zu einem Änderungsantrag bewegt.

Eine weitere Forderung bezieht sich auf die Definition „gefahrengeneigter Dienste“. Anbieter von Cloud-Diensten und Host-Provider befürchten, dass sie mit der neuen Regelung leicht für illegale Inhalte in ihren Diensten haftbar gemacht werden können.

Die Ausschüsse forderten nun in ihrem Änderungsantrag, dass auch Diensteanbieter, die sich mit ihren Netzen an einen namentlich unbestimmten Nutzerkreis richten, bei rechtswidrigen Handlungen der Nutzer grundsätzlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Auch der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte vorab erklärt, eine Haftungsklausel für Betreiber solle „ohne Hintertür und Einschränkungen“ aufgehoben werden. Einzige Ausnahme soll sein, wenn der Anbieter absichtlich mit einem Nutzer gemeinsam rechtswidrige Handlungen begeht.

Signal an die Bundesregierung: Störerhaftung soll in Deutschland nicht gelten

„Es freut uns sehr, dass der Bundesrat mit breiter Mehrheit dafür gestimmt hat, dass die Grundsätze der Störerhaftung für WLAN-Anbieter künftig in Deutschland nicht gelten sollen“, sagte NRW-Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense (SPD). Das sei ein klares Signal an die Bundesregierung. NRW hatte sich seit längerem für eine Änderung stark gemacht.

Der Handelsverband HDE begrüßte den Vorschlag des Bundesrats. Er biete „gute und praxisnahe Vorschläge für mehr Rechtssicherheit“, sagte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Nur so sei ein schneller Ausbau des öffentlichen WLAN-Angebots im Einzelhandel möglich. Die Entscheidung des Bundesrats kann zwar nicht direkt Einfluss auf das Gesetzesvorhaben nehmen, es aber verzögern, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Der Bundestag will in den nächsten Wochen über die Vorschläge der Länder beraten.

Andere Länder sind schon deutlich weiter

Mit dem geänderten Telemedien-Gesetz soll eigentlich die Verbreitung öffentlicher Hotspots gestärkt werden. Bisher gibt es in Deutschland noch immer weniger öffentliche WLAN-Zugänge als in anderen Ländern. „Rechtsunsicherheit hat dazu geführt, dass wir in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten weniger Hotspots haben“, bemerkte der NRW-Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann. Und: „Neue Rechtsunsicherheit wird denselben Effekt haben.“ (Tsp, dpa)

In vielen Ländern ist freies, kostenloses WLAN schon üblich. In Deutschland schaft die Störerhaftung vor allem für private Anbieter und Initiativen noch erhebliche Rechtsunsicherheit.
In vielen Ländern ist freies, kostenloses WLAN schon üblich. In Deutschland schaft die Störerhaftung vor allem für private Anbieter und Initiativen noch erhebliche Rechtsunsicherheit.

© Martin Schutt/dpa

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