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Eine Frau entfernt ein 2G Hinweisschild an einem Geschäft in Kiel. (Archivbild)

© dpa/Axel Heimken

Update

Freedom Day für Deutschland?: Bund und Länder planen Ende aller tiefgreifenden Beschränkungen ab 20. März

Das Kanzleramt legt einen Drei-Stufen-Plan für die Bund-Länder-Runde am Mittwoch vor. Erste Lockerungen im Einzelhandel, dann in der Gastronomie.

Bund und Länder planen einen Ausstieg aus den Beschränkungen für die Bevölkerung in der Corona-Pandemie in drei Schritten. Vom 20. März - dem Frühjahrsbeginn - an könnten demnach alle wesentlichen Beschränkungen entfallen. Die Pläne gehen aus einer ersten Beschlussvorlage des Kanzleramtes hervor, die allerdings bis zum Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch noch Änderungen erfahren könnte.

Allerdings gab es am Montag bei einer Bund-Länder-Runde keine grundsätzlichen Einwände gegen den Drei-Stufen-Plan.

Nach Informationen des Tagesspiegels soll zeitnah schon die Beschränkung für private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen auf zehn Personen fallen. Eine neue Obergrenze ist in der Vorlage nicht konkret genannt. Möglich ist, dass es nur noch eine Empfehlung gibt, größere Zusammenkünfte vorerst zu unterlassen. Für Ungeimpfte dürfte es bei Kontaktbeschränkungen bleiben.

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Zudem soll bereits bald als bundesweite Regel gelten, dass der Zugang im Einzelhandel kontrollfrei möglich sein soll – nur eine Nutzung von medizinischen Masken soll geboten sein, wobei die Empfehlung lautet, FFP2-Masken zu tragen. In den Ländern ist das teils schon Wirklichkeit. Bisher galt im Einzelhandel (abgesehen von Geschäften für den täglichen Bedarf) die 2G-Regel, doch wurde diese zuletzt von Gerichten mehrfach als zu weitgehend eingestuft.

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In einem zweiten Lockerungsschritt wollen Bund und Länder vom 4. März an in der Gastronomie und in Übernachtungsbetrieben die 3G-Regel anwenden – es dürfen dann neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Test in Lokale oder Hotels. In Diskotheken und Clubs soll dagegen 2G-Plus gelten – also Zugang nur mit Test- oder Booster-Nachweis für Geimpfte und Genesene. Das soll auch für Großveranstaltungen gelten, für die eine noch nicht festgelegte Beschränkung der Zuschauerzahl gelten soll.

Am 20. März könnte dann das Ende aller so genannten Schutzmaßnahmen erfolgen. Das soll dann auch für die Homeoffice-Pflicht gelten. Arbeitgeber können aber im "weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten", heißt es in der Vorlage.

Allenfalls "Basisschutzmaßnahmen" sollen vom 20. März an noch möglich sein. Zudem soll geprüft werden, ob und wie das Infektionsschutzgesetz mit Blick auf den kommenden Herbst geändert werden könnte. Konkretes dazu steht aber nicht in dem Papier.

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Die umstrittene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich soll wie vorgesehen vom 15. März an gelten – indem Angehörige des Personals dann zum Nachweis verpflichtet werden, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ob dieser Passus aber im offiziellen Beschluss am Mittwoch stehen wird, ist noch unklar. Ein Streichen hätte keine Folgen, das entsprechende Gesetz gilt schon.

Die Beschlussvorlage geht ausdrücklich auf die Stellungnahme des Expertenrates vom Sonntag als Grundlage für die zu beschließenden Lockerungen ein. "Nach Einschätzung des Expertenrats befinden wir uns in einer neuen Phase der Pandemie", heißt es zur Begründung des Einstiegs in die Lockerung.

Das vom Expertenrat nahegelegte Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen sei sinnvoll, "sobald ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen sei". Ein zu frühes Öffnen, so das Papier, berge die Gefahr eines erneuten Anstieges der Krankheitslast und einer Überlastung des Gesundheitssystems.

Zudem wird darauf verwiesen, dass der Vorschlag auf der gegenwärtigen Lageprognose basiert. "Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind", heißt es in dem Papier. In Bereichen, die nicht von überregionaler Bedeutung sind, sollen die Länder je nach Infektionsgeschehen und Impfquote weiterhin selbständig entscheiden.

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