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Das Video-Standbild zeigt Nicolas Sarkozy (r), früherer Staatspräsident von Frankreich, als er sein Pariser Zuhause verlässt.

© AP/dpa

Update

Frankreich: Ermittlungen gegen Ex-Präsident Sarkozy eingeleitet

In der Affäre um illegale libyschen Wahlkampfspenden wird jetzt gegen den früheren Präsidenten ermittelt. Zuvor war er aber aus dem Polizei-Gewahrsam entlassen worden.

In der Affäre um illegale libysche Wahlkampfspenden sind Ermittlungen gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy eingeleitet worden. Außerdem werde gegen den ehemaligen Staatschef wegen illegaler Wahlkampffinanzierung und Unterschlagung öffentlicher libyscher Gelder ermittelt, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch aus informierten Justizkreisen. Der 63-jährige Sarkozy war kurz zuvor aus mehr als 20-stündigem Polizeigewahrsam entlassen worden.

Sarkozy war am Dienstag aus dem Gewahrsam entlassen worden. Der Ex-Staatschef hätte bis zu 48 Stunden lang in Polizeigewahrsam gehalten werden dürfen. Bis spätestens Donnerstagmorgen hätte er einem Richter vorgeführt oder freigelassen werden müssen.

Der 63-Jährige war seit Dienstag in Nanterre bei Paris zum Verdacht einer Wahlkampffinanzierung aus Libyen befragt worden. Der frühere Staatschef habe das Polizeigebäude verlassen, berichtete der Radiosender France Inter. Die Staatsanwaltschaft war zunächst nicht zu einer Bestätigung zu erreichen.

Es geht bei den Justizermittlungen um seit langem erhobene Vorwürfe, wonach für Sarkozys erfolgreichen Präsidentschaftswahlkampf 2007 illegal Gelder vom Regime des damaligen libyschen Machthabers Muammar al Gaddafi geflossen sein sollen. Der konservative Politiker hatte Anschuldigungen in diesem Zusammenhang mehrfach und vehement zurückgewiesen. Er war von 2007 bis 2012 Präsident gewesen.

Der Polizeigewahrsam war in der Nacht zum Mittwoch unterbrochen und am Morgen dann fortgesetzt worden. Ein Gewahrsam kann in Frankreich bis zu 48 Stunden dauern. Dies ist möglich, wenn die Justiz „einen oder mehrere plausible Gründe“ für den Verdacht hat, dass der Betroffene eine Straftat begangen oder versucht hat, auf die eine Gefängnisstraße steht.

Das weitere Vorgehen der Justiz blieb zunächst offen. Sarkozy könnte beispielsweise einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser könnte dann entscheiden, ob ein Verfahren gegen den ehemaligen Staatschef eingeleitet wird, berichteten französische Medien.

Der französisch-libanesische Geschäftsmann Ziad Takieddine hatte 2016 in einem Interview der investigativen Online-Zeitung „Mediapart“ gesagt, er habe Ende 2006 oder Anfang 2007 mehrere - vom libyschen Regime vorbereitete - Koffer mit insgesamt fünf Millionen Euro ins Pariser Innenministerium gebracht. Sarkozy war damals Innenminister.

Bereits 2012 hatte „Mediapart“ ein auf Ende 2006 datiertes Dokument veröffentlicht, wonach das Gaddafi-Regime angeblich bereit war, Sarkozys Wahlkampf mit 50 Millionen Euro zu unterstützen. Sarkozy hatte damals von einer „plumpen Fälschung“ gesprochen, auch der angebliche Unterzeichner hatte das Schreiben dementiert. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte im April 2013 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Regeln für die Abrechnung von Wahlkampfkosten in Frankreich sehen vor, dass die Herkunft der Gelder genau angegeben werden muss. Zudem dürfen nur bestimmte Gelder angenommen werden - neben Zuschüssen politischer Parteien und Gruppen insbesondere Spenden von Privatpersonen, die aber nur maximal 4600 Euro pro Person betragen dürfen. Barspenden sind nur bis 150 Euro pro Spender zulässig.

Der am Dienstag ebenfalls von Ermittlern angehörte Sarkozy-Vertraute und Ex-Minister Brice Hortefeux schrieb auf Twitter, die von ihm dargelegten Auskünfte sollten „eine Abfolge von Fehlern und Lügen beenden“. Hortefeux war für die Befragung anders als Sarkozy nicht in Gewahrsam genommen worden.

Der Ex-Präsident hat sich bislang nicht öffentlich zu der Befragung geäußert. Auch die Kanzlei von Sarkozys Anwalt Thierry Herzog nahm auf Anfrage keine Stellung. (dpa)

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