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Formulierungen im Gesetzentwurf können dazu führen, dass der Nachzug eingeschränkt wird.

© Swen Pförtner, dpa

Flüchtlingspolitik: Streit in der Koalition über Familiennachzug

Bundesinnenminister Innenminister Seehofer hat einen Gesetzentwurf zum Familiennachzug vorgelegt. Die SPD fürchtet, dass er eine Zuzugssperre über die Hintertür einführt

Von Antje Sirleschtov

Dass die Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge nicht ohne Krach abgehen würde, war den Beteiligten schon in den schwierigen Koalitionsverhandlungen klar. Während die SPD möglichst vielen sogenannten subsidiär Geschützten, etwa aus Syrien, den Nachzug ihrer Eltern, Ehepartner oder Kinder gestatten wollte, hätte die CSU den Betroffenen den Zuzug am liebsten ganz verwehrt. Der Kompromiss der großen Koalition lautete dann: 1000 Nachzügler dürfen ab August monatlich den Nachzug nach Deutschland beantragen. Lediglich Gefährdern oder Kriminellen soll der Nachzug verwehrt werden. Aber auch Geschwistern. Nur die sogenannte „Kernfamilie“ soll einbezogen werden.

Für die Sozialdemokratie sah das zunächst wie ein Punktsieg aus. Horst Seehofer, der CSU-Vorsitzende, ahnte indes schon damals: Die Details zu diesem Kompromiss werden am Ende über die Wirkung des Gesetzes in der Öffentlichkeit entscheiden – Öffnung oder Begrenzung. Und diese Details wird in einem Gesetz nur einer vorgeben: der Bundesinnenminister nämlich. Und der heißt Horst Seehofer.

Nachzug "nach Geldbeutel"

Kurz vor Ostern hatte sein Innenministerium nun – ohne vorherige Rücksprache mit den Koalitionspartnern übrigens – den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzuges an die Ministerien zur Abstimmung versandt. Mitte kommender Woche trifft sich das Kabinett in Meseberg zu seiner ersten Klausur. Man darf davon ausgehen, dass sich Seehofer seinen Text dort zumindest grundsätzlich absegnen lassen will.

Doch während der CSU-Vorsitzende seither immerfort beteuert, er halte sich mit seinem Gesetzentwurf „strikt“ an das, was die Koalitionäre vereinbart hätten, wittern die Sozialdemokraten etwas anderes: Seehofer wolle, so ihre Vermutung, durch geschickte Formulierungen im Gesetzestext durch die Hintertür dafür sorgen, dass ab August nicht monatlich 1000 sondern sehr viel weniger Kinder, Partner und Eltern den Nachzug nach Deutschland bewilligt bekommen. Ganz einfach dadurch, dass er den entscheidenden Behörden die Möglichkeit zur Ablehnung von Anträgen mit Verweis auf das Gesetz gibt. Zum Beispiel, weil unbegleitete Kinder, Ehepartner oder Eltern in Deutschland von Hartz IV leben und weder für sich noch für ihre Angehörigen, die sie nachholen wollen, selbst den Unterhalt zahlen können. „Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs“, heißt es dazu in Seehofers Entwurf, „kann“ in diesem Fall „versagt werden“. Für den SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka ist das ein klarer Versuch, die Nachzugsmöglichkeiten dadurch einzuschränken, dass die Behörden in allen möglichen Fällen das Wörtchen „kann“ als Grund zur Ablehnung heranziehen. Nachzug „nach Geldbeutel“, sagt Lischka, werde die SPD nicht mitmachen.

Der Geist des Koalitionsvertrages

Und auch Außenminister Heiko Maas (SPD), beteuert, er werde keiner Regelung zustimmen, die den Familiennachzug erschwere und dafür sorgt, dass nicht die vereinbarten 1000 sondern weniger nach Deutschland einreisen dürfen. Zwei Tage lang streiten die Koalitionäre seither darüber, ob Seehofer mit dem Gesetzentwurf dem Geist des Koalitionsvertrages entspricht oder eher eine Zuzugssperre durch die Hintertür errichten will. Immer heftiger wird der Ton dabei, sogar mit dem „Koalitionsende“ drohte zuletzt ein CDU-Mann, sollte die SPD dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Hat Seehofer bewusst zur Osterzeit einen im Detail missverständlichen Text an die Ministerien verschickt, um seine politische Botschaft der Zuzugsbeschränkung in der Öffentlichkeit zu verbreiten, oder hat sein Ministerium schlecht gearbeitet? Auf jeden Fall beteuert man dort nun, die Neuregelung sehe gar „keinen Ausschluss“ von solchen Nachzüglern vor, deren Angehörige von Grundsicherung leben. Und auch beim Kreis derer, die nachziehen dürfen, gebe es weder eine Begrenzung im Vergleich zu heute geltenden Regelungen (Eltern, Ehepartner, Kinder), noch eine Abweichung von den Koalitionsvereinbarungen.

Seehofer will die Debatte nicht verstehen

Ein Sturm im Wasserglas das alles, geschuldet der Osterzeit? Oder politisches Kalkül eines CSU-Chefs in der Vorbereitung auf die Landtagswahl in Bayern? Am Ende der Woche jedenfalls beruhigten sich alle Seiten etwas und beteuerten, nun noch mal miteinander über alles zu reden. Der Innenminister bat um Prüfung seines Entwurfs in den Ministerien und bot im Streitfall die Befassung des Koalitionsausschusses mit dem Thema an. Und in der SPD heißt es, man wolle an einem Kriterienkatalog für die Auswahl der monatlich 1000 Nachziehenden arbeiten – damit zuerst die Eltern unbegleiteter Kinder oder zum Beispiel verletzte Familienmitglieder gleich zu Beginn nachgeholt werden können.

Der Bundesinnenminister besuchte am Freitag die Migrationsbehörde Bamf in Nürnberg, mahnte dort zur Gelassenheit und tat ansonsten ganz und gar unschuldig. Er selbst halte sich an den Koalitionsvertrag und verstehe „die von unserem Partner ausgelöste, für mich nicht nachvollziehbare Debatte, überhaupt nicht“.

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