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Kanzlerin Angela Merkel 2015 beim Selfie mit Flüchtling - später setzte es dafür Kritik

© Bernd Von Jutrczenka/dpa

Flüchtlinge und Asylgesetze: Recht allein genügt nicht, um Ordnung herzustellen

Ist Merkel im Recht? Oder Seehofer? Das ist die falsche Frage. Asylregeln, die auch in Krisen verbindlich bleiben, müssen erst noch gefunden werden. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Es geht ums Äußerste in der Politik, es geht an Grenzen. Sollten bis Ende Juni keine aus Sicht des bayerischen Unionspartners tauglichen Maßnahmen für ein europäisches Flüchtlingsmanagement gefunden sein, will Horst Seehofer im Alleingang zumindest für seine deutsche Heimat einen Zustand wiederherstellen, von dem er glaubt, dass dieser sonst verloren sei: Recht und Ordnung. Vor allem Ersteres sieht er durch die Praxis ramponiert, alle Ankommenden in Asylverfahren zu übernehmen, denen es gelingt, sich irgendwie als flüchtend zu markieren. Also Schluss damit, womöglich um den Preis seines Amtes sowie der Regierung insgesamt.

Ist er im Recht? Die hier zu Lande oft und oft genug über alles gestellte Frage lohnt der Betrachtung. Sie zwingt dazu, Sachverhalte zu objektivieren und Gründe anzugeben, sie macht Interessen transparent und zeigt Lösungswege auf. Im günstigen Fall. Im weniger günstigen dient das Recht denjenigen, die es im Munde führen, als rhetorisches Mittel, Andersmeinende an den Rand zu drängen; der Bezug auf das Recht, die höchste Autorität im demokratischen Gemeinwesen, ersetzt dann die Argumente.

Aufstand oder Untergang, so zeichnet Horst Seehofer sein Bild

Dieser diskursive Punkt ist in der Flüchtlingspolitik überschritten. Der Innenminister beansprucht das Recht, Flüchtlinge zurückzuweisen, weil deutsches Recht dies erzwinge; die Kanzlerin beharrt auf Durchlässigkeit, weil Europarecht dies erfordere. Angela Merkel mag damals Fehler gemacht haben, von denen der größte ist, zu selten über sie zu reden. Bei Horst Seehofer hingegen ist es die Art, wie er über sie redet: Rechtsbruch und Kontrollverlust, Aufstand oder Untergang, so zeichnet er das Bild einer Gesellschaft im Endkampf, deren Heil nunmehr in der Durchsetzung bisher übergangener Paragrafen liegen soll.

Das ist zu schlicht. Gerade die Flüchtlingskrise war ein Beleg dafür, wie Recht an seine Grenzen kommt, wenn sich Verhältnisse grundlegend ändern. Der Millionenzustrom war unter Aufrechterhaltung aller Formalität in europäisch durchwirkten Verfahren nicht mehr beherrschbar. Der Bremer Bamf-Skandal dürfte, so er denn einer war, dafür nur eines von vielen Sinnbildern sein. Ein anderes wäre die hohe Zahl ebenfalls rechtswidriger Asylablehnungsbescheide, die allerdings niemand für anstößig hält. Kollabiert ist der Rechtsstaat durch dies alles nicht. Ob und welche Schäden entstanden sind, ist auch nicht allein eine Frage von Kopftüchern und Kriminalfällen, sondern wohl eher die einer Lebens- und Wirtschaftsbilanz über Generationen.

Die Ungeduld der Bayern ist verständlich - Europa schafft das nicht

Eine solche Einsicht befreit die Exekutive nicht von ihrer Pflicht, rechtstreu zu handeln. Sie macht aber deutlich, dass Regeln, die auch in der nächsten Krise verbindlich sein können, erst noch erarbeitet werden müssen. Flüchtlinge sind eine faktische Herausforderung, weniger eine rechtliche. Der bayerischen Strategie ist zuzugeben, dass sie einer verständlichen Ungeduld entspringt. Europa kommt hier kaum voran. Also soll Deutschland es alleine schaffen. Über nationalstaatliches Handeln oder zumindest dessen Ankündigung Druck auszuüben, gerade jetzt, angesichts sinkender Asylzahlen, kann ein richtiger Weg sein. Nur wäre gründlich zu erwägen, welche Taten den Drohungen folgen sollen, falls Einigungen ausbleiben. Europa braucht die Partnerschaft der Länder, die seine Außengrenzen sichern. Recht allein genügt nicht, um Ordnung herzustellen.

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