zum Hauptinhalt

Flüchtlinge: Richter kippen Homo-Test für Asylbewerber

Es wird leichter für verfolgte Lesben und Schwule, in Europa an Asyl zu kommen. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Angaben zur sexuellen Identität nur eingeschränkt geprüft werden dürfen

Berlin - Asylbewerber, die in ihrer Heimat wegen ihrer Homosexualität verfolgt werden, können in Europa künftig leichter Schutz finden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil vom Dienstag die Befugnis von Behörden und Gerichten beschränkt, Angaben Betroffener zu ihrer sexuellen Identität zu prüfen. Entsprechende Aussagen dürften nur „Ausgangspunkt“ der Prüfung sein.

Asylbewerber nach Einzelheiten sexueller Praktiken zu fragen, verstoße gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens. Auch freiwillig angebotene „Tests“ zum Nachweis von Homosexualität, etwa durch Videomaterial mit sexuellen Handlungen, seien nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Zudem dürfe nicht daraus geschlossen werden, jemand sei unglaubwürdig, weil er über seine Sexualität nur zögernd spreche. Auch aus der Reaktionen auf Klischee-Fragen, „die allein auf stereotypen Vorstellungen in Verbindung mit Homosexuellen“ beruhten, dürften keine Schlüsse gezogen werden.

Ein niederländisches Gericht hatte dem EuGH den Fall dreier Männer vorgelegt, die angeboten hatten, ihre Homosexualität zu beweisen. Auch deutsche Behörden verlangen, dass Flüchtlinge ihren Asylgrund glaubhaft machen, verzichten jedoch auf Tests. Dennoch kommt es vor, dass Betroffene Gutachten anbieten oder sich die Behörden intime Details schildern lassen. So hielt das Münchner Verwaltungsgericht einen Iraner für glaubhaft, weil er den Geschlechtsakt „realitätsnah“ beschrieben habe und dabei insbesondere auf den Orgasmus des „passiven Teils“ eingegangen sei. Tschechien fing sich 2010 eine EU-Rüge ein, weil es bei einem „phallometrischen Test“ Probanden Pornofilme schauen ließ.

Bereits vor einem Jahr hatte der EuGH homosexuellen Asylbewerbern geholfen, weil vielfach erwartet wurde, dass sie ihre Neigung in ihrem Heimatstaat geheim ausleben könnten und kein Asyl verdienten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false