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Polizisten kontrollieren Fahrzeuge, die aus Österreich nach Deutschland kommen.

© dpa/Sven Hoppe

Flüchtlinge in Europa: Deutsche Grenze: Wer kommt, wer rein darf, wer gehen muss

Innenminister Seehofer will bestimmte Flüchtlinge an der Grenze abweisen. Kanzlerin Merkel ist dagegen. Wie wird bisher mit Migranten umgegangen? Ein Überblick.

Selten wurde ein politischer Streit derart emotional geführt wie der über die von der CSU geforderte und von Angela Merkel abgelehnte Zurückweisung bestimmter Flüchtlinge an der deutschen Grenze. Schon jetzt sind Zurückweisungen allerdings nicht selten. Laut Bundespolizei haben zwischen Januar und April 2017 knapp 15.000 Menschen versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Bei einem Großteil hat das geklappt, sie konnten das Land betreten.

Doch 4000 der Migranten wurden bereits an der Grenze abgewiesen. Der Grund: Sie hatten entweder gar keine oder keine gültigen Papiere. Asylbewerber waren diese Menschen allerdings keine, da sie an der Grenze keinen Schutz beantragt haben.

Wer an die deutsche Grenze kommt und offiziell um Asyl bittet, wird derzeit nicht zurückgewiesen. 54.790 Menschen waren das laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von Januar bis April, zehn Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Überhaupt ist die Zahl der Asylbewerber in Deutschland stark zurückgegangen in den letzten Jahren. Nach neuesten Daten der europäische Asylbehörde EASO stellten im vergangenen Jahr 70 Prozent weniger Menschen einen Asylantrag als noch 2016.

Die Mehrheit der Menschen, die 2018 um Schutz hierzulande ansuchten, stammten aus Syrien, gefolgt von dem Irak und Nigeria. Nach der Einreise werden die Flüchtlinge in der Regel registriert und in eine Unterkunft gebracht. Anschließend wird ihr Anspruch auf Schutz vom Bamf geprüft. Das kann mehrere Monate dauern, so lange können die Asylbewerber nicht ausgewiesen werden.

Auch Menschen, die über einen EU-Staat nach Deutschland einreisen wollen, werden nicht abgewiesen. Das gilt auch für Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge registriert sind. Selbst wer dort einen Asylantrag gestellt hat, der abgelehnt wurde, darf als Schutzsuchender die deutsche Grenze passieren – da jeder einen Anspruch darauf hat, dass sein Asylanspruch geprüft wird. Zahlen dazu konnte das Bamf auf Anfrage nicht nennen.

Viele abgelehnte Asylbewerber dürfen trotzdem bleiben

Von den rund 34.420 Menschen, die zwischen Januar und April 2018 in Deutschland Asyl beantragt haben, waren 14.860 bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtling registriert. Beim Bamf werden solche Fälle als „Eurodac-Treffer“ beschrieben. Mit der europäischen Eurodac-Datenbank gleichen die deutschen Grenzbeamten die persönlichen Angaben aller Asylbewerber, samt Fingerabdruck, ab. So können sie erkennen, ob jemand bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtling aufgenommen wurde und dort einen Asylantrag gestellt hat.

Theoretisch ist nach der sogenannten Dublin-Verordnung jenes Land für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat. Wer von dort aus nach Deutschland weiterreist und hierzulande Schutz beantragt, kann unter Umständen in das Erstaufnahmeland zurückgeschickt werden.

Allerdings klappt das in der Praxis nicht besonders gut. So haben 2017 knapp 200.000 Menschen in Deutschland Asylanträge gestellt. In mehr als 64.000 Fällen hat sich Deutschland für nicht zuständig erklärt, weil die Betroffenen über einen anderen EU-Staat eingereist sind.

Wer in Deutschland Asyl beantragen möchte, muss seine Personalien und Fingerabdrücke in die europäische Datenbank "Eurodac" einspeisen.
Wer in Deutschland Asyl beantragen möchte, muss seine Personalien und Fingerabdrücke in die europäische Datenbank "Eurodac" einspeisen.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Jedoch wurden im gesamten Jahr lediglich 7000 Asylsuchende in das Erstaufnahmeland überstellt. Die meisten nach Italien, Frankreich und Ungarn. Das heißt, dass nur in rund elf Prozent der Dublin-Fälle die Ausweisung der Asylbewerber in ein anderes EU-Land funktioniert. Nach sechs Monaten Aufenthalt fällt die Verantwortung dann zurück an Deutschland – das mit Ablauf dieser Frist dann offiziell für den über ein EU-Land eingereisten Flüchtling zuständig ist.

Insgesamt lebten nach Angaben der Bundesregierung zum Stichtag am 31. Dezember 2017 in Deutschland mehr als 229.000 „ausreisepflichtige“ Menschen. Dabei handelte es sich neben Touristen mit abgelaufenen Visa auch um rund 90.000 abgelehnte Asylbewerber, die das Land sofort verlassen müssten.

Die meisten der in Deutschland abgelehnten Asylbewerber dürfen jedoch bleiben – insgesamt sind das 620.000 Menschen. 80 Prozent davon haben einen vorübergehenden oder unbefristeten Aufenthaltstitel, weil sie als sozial integriert gelten oder einen deutschen Staatsbürger geheiratet haben.

166.000 Menschen sind in Deutschland offiziell geduldet – obwohl sie keinen Aufenthaltstitel haben, können sie nicht ausgewiesen werden, weil das zum Beispiel eine Gefahr für ihre Gesundheit darstellen könnte. Rund 400.000 Menschen warten noch auf eine Entscheidung in ihrem Asylverfahren, oder haben gegen einen negativen Bescheid Klage eingereicht.

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