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Der Bund will das Grundgesetz ändern - für mehr Einfluss an den Schulen.

© Stephanie Pilick/dpa

Finanzhilfen des Bundes für Schulen: Wackelt die Grundgesetzänderung?

Der Bundestag will bei der Grundgesetzänderung für mehr Bundeseinfluss in der Schulpolitik der Länder draufsatteln. Im Bundesrat wächst der Widerstand.

Als die vier Bundestagsfraktionen von Union, SPD, Grünen und FDP am vorigen Freitag in gleichlautenden Pressemitteilungen verkündeten, dass die Verfassung zugunsten von neuen Finanzhilfen des Bundes an die Länder im Bildungssektor geändert werden solle, kündigte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann von den Grünen Widerstand an. Mit der Begründung, dass der Bund mit der Neuformulierung des Artikels 104c im Grundgesetz zu weit gehe. Die Bundestagsfraktionen hatten beschlossen, dass der Bund den Ländern „zur Sicherstellung der Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten“ der Länder und Gemeinden „im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ gewähren kann. Was Nicht-Juristen kaum verstehen, wurde in Stuttgart schnell als Versuch gedeutet, tief in die Bildungshoheit der Länder einzugreifen. Bis hin zum Personal. Und so hatten sich auch einige Politiker von SPD, Grünen und FDP geäußert, die ein Ende des "Kooperationsverbots" feierten. Genau hier aber, bei Stellen und Personal, ist zumindest für einige Länder eine rote Linie überschritten. Daueraufgaben der Länder aber, so lautet auch Kretschmanns Auffassung, sollten nicht aus dem Bundeshaushalt gelegentlich mitfinanziert werden, sondern verlangten eine andere Steuerverteilung, wenn man denn der Meinung sei, dass sie unterfinanziert seien.

Kretschmann will Ablehnung organisieren

Kretschmanns Ankündigung, Unterstützung zu sammeln, scheint nun erfolgreich zu sein. Dem Vernehmen sieht auch das schwarz-grün-gelb regierte Schleswig-Holstein Gesprächsbedarf. Damit wäre wohl eine genügende Zahl von Stimmen im Bundesrat erreicht, um das Vorhaben zumindest aufzuhalten. Denn neben Baden-Württemberg gelten auch Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Sachsen als Länder, die Probleme haben mit dem Text zur Verfassungsänderung. Mit den vier Stimmen aus dem Norden wären es deutlich mehr als 24 Länderstimmen - die Sperrminorität bei Verfassungsgesetzen im Bundesrat. Und dafür genügt, dass diese Länder sich enthalten.

Der Grund für Unmut in den Ländern ist eine Vorlage, den der Haushaltsausschuss des Bundestages an diesem Mittwoch berät. Demnach soll zusätzlich im Grundgesetz verankert werden, dass Mittel des Bundes bei Kooperationsprojekten, auch in der Bildung, „in jeweils mindestens gleicher Höhe" durch Landesmittel zu ergänzen seien. Das könnte für einige Länder eine Zumutung zu viel sein - denn damit wäre eine hälftige Kofinanzierung grundgesetzlich vorgeschrieben, eine Bindung der Landesregierungen und Landtage, die verfassungspolitisch bedenklich erscheinen kann. Vor allem in finanzschwächeren Ländern dürfte damit das Interesse an Bundesprogrammen sinken, weil sie Geld aus Berlin gern als Ersatz für eigene Mittel einsetzen und nicht als Ergänzung. In dem Änderungsantrag des Haushaltsausschusses wird aber ausdrücklich verlangt, die Bundesmittel sollten "additiv" wirken. In dem bildungspolitischen Blog von Jan Martin Wiarda wird die Kieler Kultusministerin Karin Prien (CDU) zitiert: "Eine solch einschneidende Grundgesetzänderung, heimlich und leise quasi", sei kein gutes Verfahren im Umgang mit dem Grundgesetz "und ein zu hoher Preis".

Bund will Stellen finanzieren

Zudem wird aufgelistet, wie die Änderung des Artikels 104c zu verstehen ist. Demnach soll der Bund künftig in der Tat Personalstellen an Schulen oder zumindest für schulische Aufgaben mitfinanzieren dürfen. Damit aber hätte er eine Mitsprache- und Lenkungskompetenz möglicherweise bis in die Unterrichtsgestaltung hinein. Ausdrücklich werden als förderfähig genannt: Aufbau einer Systemadministration, Schulung des pädagogischen Personals für Digitales, "Finanzierung spezieller personeller Ausstattung, die unmittelbar zur Verwirklichung des Investitionszwecks erforderlich ist", Entwicklung gemeinsamer Bildungsstandards. Bislang konnte der Bund nur Bauinvestitionen mitfinanzieren, und das auch nur in finanzschwachen Kommunen. Künftig soll der Grundgesetzartikel für alle Kommunen gelten. Dass der neue Artikel 104c aber gezielt auf Qualität und Leistungsfähigkeit im Schulwesen zielt, könnte bedeuten, dass Bauinvestitionen künftig nicht mehr möglich wären. Gerade an denen aber sind die Kommunen interessiert, weil sie Schulträger sind, nicht jedoch zuständig für Lehrer und Unterricht.

Die Haushälter der Koalition im Bundestag hatten darauf schon länger hingearbeitet, in bisherigen Entwürfen der Regierung war die 50-Prozent-Kofinanzierung nicht vorgesehenen. Sollte der Bundestag darauf pochen, dürfte sich die Entscheidung über die Verfassungsänderung - und damit auch den Beginn des Digitalpakts für die Schulen - bis ins kommende Jahr verzögern. Allerdings wäre der Digitalpakt, immerhin mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro, vorerst noch nicht betroffen. Hier soll die Kofinanzierung bei zehn Prozent liegen.

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