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Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Nasibullah S. klagte dagegen - und wurde vor Abschluss des Asylverfahrens abgeschoben.

© Stefan Sauer/dpa

Fall Nasibullah S.: Zu Unrecht abgeschobener Afghane bekommt vorerst kein Asyl

Er war einer von Seehofers 69 Afghanen: Doch Nasibullah S. wurde zu unrecht abgeschoben. Die Behörden mussten ihn zurückholen. Bleiben darf er aber nicht.

Ein im Juli unrechtmäßig nach Afghanistan abgeschobener Asylbewerber bekommt vorerst kein Asyl in Deutschland. Das Verwaltungsgericht Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern lehnte die Klage gegen die Ablehnung des Asylantrags von Nasibullah S. ab, wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) und die "Süddeutsche Zeitung" am Mittwoch berichteten. Seine Anwältin, die SPD-Bundestagsabgeordnete Sonja Steffen, sagte dem "Vorwärts" am Mittwoch, sie wolle Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

S. war Anfang Juli 2018 mit 68 anderen Asylbewerbern in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl sein Asylverfahren nicht beendet war. Die Behörden hatten eigenmächtig und fälschlicherweise entschieden, seine Klage gegen den Ablehnungsbescheid sei zu spät eingereicht worden. S. musste daher aus Afghanistan zurück nach Deutschland geholt werden.

Laut NDR lehnte das Verwaltungsgericht seine Klage gegen die Asylablehnung ab, weil er während seines zeitweiligen Aufenthalts in Afghanistan nicht verfolgt worden sei. Er habe auch von keiner konkreten Gefahrenlage dort berichten können.

S. hatte im Dezember 2015 Asyl in Deutschland beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Antrag im Februar 2017 ab. (AFP)

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