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Der verunfallte Polizeiwagen (Archivbild).

© imago/Olaf Selchow

Fall Fabien Martini: Polizeikollege beteuert, Alkohol nicht bemerkt zu haben

War Peter G. betrunken, als er Fabien Martini totfuhr? Sein Kollege gibt an, dass seinem Vorgesetzten nichts anzumerken gewesen sei. Viele Fragen bleiben offen.

Riecht man 1,1 Promille Alkohol im Atem? Der Kollege des Polizisten Peter G., der vor einem Jahr die 21-jährige Fabien Martini in der Grunerstraße in Mitte totfuhr, sagt Nein. Der junge Beamte wurde mittlerweile dazu befragt. „Er schwört Stein und Bein“, dass seinem Vorgesetzten nichts anzumerken gewesen sei, heißt es in Polizeikreisen. Dem Vernehmen nach befand er sich damals noch in der Probezeit. Anders als von verschiedenen Zeitungen berichtet, handelt es sich nicht um eine Frau, sondern um einen Mann.

Der Vorname des Mannes habe zu dieser Verwechslung geführt, hieß es. Kaum vorstellbar, dass der junge Polizist seinen Vorgesetzten decke, verlautet aus dem Präsidium – dann wäre seine Karriere schlagartig beendet. Doch völlig ausgeschlossen ist das nicht, denn Peter G. gilt als „harter Hund“, inszeniert sich selbst in diversen sozialen Netzwerken entsprechend. Zudem hat G. bereits drei silberne Sterne auf der Uniform, er ist Hauptkommissar.

Keine Alkoholprobe nach Unfall

Wie berichtet, war erst ein Jahr nach dem Unfall bekannt geworden, dass Peter G. fast 1,1 Promille Alkohol intus hatte. Dies hatte eine Blutprobe ergeben, die in der Charité auf eigene Initiative hin genommen wurde. Den Ermittlungsbehörden wurde dies erst durch einen anonymen Hinweis bekannt. Die „BZ“ berichtet, dass es eine Krankenschwester gewesen sei. Wieso die Polizei nach dem Unfall nicht von sich aus eine Alkoholprobe nahm, gehört zu den vielen offenen Fragen in diesem Fall. Am kommenden Montag soll Innensenator Andreas Geisel (SPD) im Innenausschuss einen Fragenkatalog beantworten, den die Grünen eingereicht haben.

Peter G. hat dem Vernehmen nach von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und auf seinen Anwalt verwiesen. Derzeit ist er nicht im Dienst, sondern krankgeschrieben. Das Präsidium wollte ihn suspendieren, nachdem die 1,1 Promille bekannt wurden, ist damit aber gescheitert. Dazu hätte man Peter G. nachweisen müssen, dass er bei der Todesfahrt betrunken war – das geht aber mit der Charité-Probe nicht.

Denn theoretisch hätte sich der Polizist auch zwischen Unfall und Blutprobe betrinken können, sich quasi auf den Schreck hin einen gekippt haben. Die Staatsanwaltschaft weitete ihre Ermittlungen aber auf „schwere Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit“ aus. Zuvor war nur wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden.

Hohen Respekt unter Kollegen

Wie berichtet, hatte die Charité die Ermittlungsbehörden ungewöhnlich deutlich angegriffen. Der Ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei, hatte dem Tagesspiegel gesagt: „Uns wundert, dass sich mehr als ein Jahr lang kein Ermittler für die Patientenakte des Polizisten interessiert – und es dann plötzlich heißt, Charité-Mitarbeiter könnten die Akte womöglich zurückgehalten haben. Das Gegenteil ist wahr, wir haben ein Jahr darauf gewartet, dass jemand mit einem richterlichen Beschluss kommt – schließlich war das ein dramatischer Unfall.“ Im Polizeipräsidium wurde dies am Wochenende so kommentiert: „Woher sollen wir wissen, dass das Krankenhaus eine Blutprobe genommen hat?“

Auf seinem Abschnitt in Mitte genoss Peter G. unter Kollegen hohen Respekt, weil er seine Meinung – auch Vorgesetzten gegenüber – offen aussprach. Aus seinem Umfeld soll die nach dem Unfall gegenüber Journalisten gestreute Behauptung stammen, dass die 21-jährige Fabien Martini zum Unfallzeitpunkt telefoniert hätte. Dies hatte, wie berichtet, die Eltern des Opfers erbost. Tatsächlich widersprechen sich hier die Aussagen gegenüber der Polizei. Dem Vernehmen nach gibt es vier Versionen: Telefoniert, nicht telefoniert, Nachricht getippt, mit Freisprecheinrichtung gesprochen. Letztere – erlaubte – Version soll vom Datenschreiber ihres Kleinwagens stammen.

„Mediale Hetzjagd“

Peter G. pflegte enge Kontakte zu Fotografen und Reportern, die Polizeieinsätze dokumentieren – und zwar so eng, dass es dem Präsidium zu viel wurde. Nach Informationen des Tagesspiegels wurde der Hauptkommissar von seinen Vorgesetzten in einem Gespräch zur Mäßigung aufgefordert.

Geradezu bizarr ist, dass der erste Tweet der „BZ“ kurz nach dem Unfall unter anderem an Peter G. direkt adressiert war. Eher unwahrscheinlich ist, dass der Polizeifotograf zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass Peter G. am Steuer des Streifenwagens saß. Der „Nachtfloh“, wie der Twitteraccount der "BZ" heißt, adressiert Tweets regelmäßig an Innenpolitiker, Polizeigewerkschaften und einzelne Polizisten direkt. Tatsächlich ist Peter G. auch auf Twitter-Fotos von Polizeieinsätzen zu erkennen – man kannte sich eben.

Am Freitag hatte die "BZ" mehrere, kaum gepixelte Fotos des Beamten veröffentlicht, die dieser in sozialen Netzwerken veröffentlicht hat. Unter Polizisten wird deshalb nun die „mediale Hetzjagd“ gegen den Kollegen kritisiert, wiederum bei Facebook und Twitter.

Die meisten Kanäle hat Peter G. mittlerweile abgeschaltet, bei einigen ist er noch präsent. Im Präsidium stieß im Rückblick vor allem ein Tweet übel auf. Peter G. hatte einen ukrainischen Lastwagenfahrer unflätig beschimpft, der eine deutsche Polizistin tot gefahren hatte – unter Alkohol.

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