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Der BND-Neubau in Berlin. Welche Journalisten herein dürfen, sucht die Behörde aus.

© dpa

Exklusive Hintergrundgespräche beim Geheimdienst: Trotz Urteil – BND verweigert Informationen zu Pressekontakten

SPD-Fraktion sieht Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Geheimdienst als „wichtigen Schritt für die Pressefreiheit“ - doch der zögert.

Trotz rechtskräftigen Urteils will der Bundesnachrichtendienst (BND) vorerst keine Informationen zu seinen vertraulichen Treffen mit ausgewählten Journalisten offenbaren. Wie der BND auf Anfrage mitteilte, wolle er zunächst die Urteilsgründe abwarten, die in einigen Wochen vorliegen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Auslandsaufklärer nach einer Tagesspiegel-Klage vergangenen Mittwoch verpflichtet, Auskünfte über Themen und Teilnehmer sogenannter Hintergrundgespräche mit Medienvertretern zu erteilen. Die Rechtspflicht dazu ergibt sich unmittelbar aus dem Urteilstenor, der bereits schriftlich abgefasst wurde. Ein weiteres Abwarten wäre demnach nicht notwendig.

Auch die Kanzlerin sperrt sich gegen Transparenz

Bestimmte Informationen nur ausgesuchten Medien in vertraulichem Rahmen zukommen zu lassen, gehörte bisher zur Praxis von Behörden und Bundesregierung. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) weigert sich bislang, über diese Vorgänge Transparenz herzustellen. Die SPD-Fraktion bewertet das nunmehr ergangene Urteil als „wichtigen und richtigen Schritt für die Pressefreiheit“. Das Urteil stärke die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten. Der medienpolitische Sprecher der Fraktion Martin Rabanus forderte erneut die Schaffung eines Gesetzes, dass Medien Zugang zu Informationen von Bundesbehörden verschafft, wie es im Koalitionsvertrag verabredet sei. Darin soll auch das Gleichbehandlungsgebot gegenüber Medienvertretern betont werden. Das Bundesjustizministerium erklärte, ob und inwiefern zukünftig Hintergrundgespräche mit der Presse durchgeführt würden, sei „noch nicht entschieden“.

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