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Der frühere Bundespräsident Christian Wulff: Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig.

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Ex-Bundespräsident: Freispruch von Christian Wulff ist rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft in Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück - damit ist der Freispruch für den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff rechtskräftig. Er muss nicht erneut vor Gericht.

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff muss nicht wieder vor Gericht. Sein Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Hannover zog ihren Antrag auf Revision zurück, wie sie am Freitag mitteilte.

Der Beginn der Ermittlungen hatte zu Wulffs Rücktritt geführt. Die Anklagebehörde hatte die 76 Seiten lange Urteilsbegründung des Landgerichts Hannover mehr als einen Monat lang ausführlich geprüft. Die entsprechende Erklärungsfrist lief in der Nacht zu Freitag um Mitternacht aus.

Christian Wulff stellte sich als Opfer dar

Das Landgericht Hannover hatte Wulff am 27. Februar vom Vorwurf der Vorteilsannahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 54-Jährigen zur Last gelegt, Vorteile von dem mit ihm befreundeten Filmproduzenten David Groenewold angenommen zu haben.

Am 17. Februar 2012 war Wulff nach 598 Tagen und damit der kürzesten Amtszeit aller bisherigen Bundespräsidenten zurückgetreten. Zuletzt hatte er sich bei der Vorstellung seines Buches „Ganz oben Ganz unten“ am Dienstag als Opfer einer übereifrigen Justiz dargestellt.

Rechtspolitisch hoch problematisch bleibe, dass „eine einzelne Staatsanwaltschaft mit leeren Händen“ ein Staatsoberhaupt zum Rücktritt drängen könne, sagte er. Die Art und Weise, wie sich Medien und Justiz gegenseitig die Bälle in der Affäre zugeworfen hätten, bedrohe die Gewaltenteilung und damit letztlich die Demokratie. (dpa)

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