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Für einen Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 könnten Großbritannien und die EU noch verbunden sein.

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Update

Europäische Union: Brüssel stellt London Bedingungen für die Brexit-Übergangsphase

Die EU verlangt, dass London in der selbst gewünschten Übergangszeit nach dem Brexit, alle Pflichten der EU-Mitgliedschaft weiter erfüllen muss, aber kein Mitspracherecht mehr besitzt.

Die EU-Mitgliedstaaten machen strikte Vorgaben für die von Großbritannien gewünschte Übergangszeit nach dem Brexit. So soll das Vereinigte Königreich bis Ende 2020 weiter alle EU-Regeln einhalten und milliardenschwere Beiträge nach Brüssel überweisen, aber nicht mehr mitbestimmen. Ihre Richtlinien für die nächste Verhandlungsphase beschlossen die 27 verbleibenden EU-Länder am Montag in Brüssel.

„Jetzt können wir die zweite Phase dieser komplexen und außergewöhnlichen, dieser außergewöhnlich komplexen Verhandlungen beginnen“, sagte EU-Chefunterhändler Michel Barnier. Gleichzeitig verlangte er schnellstens eine klare Ansage aus London, wie die langfristige Partnerschaft aussehen soll.

Großbritannien will die EU Ende März 2019 nach mehr als 40 Jahren Mitgliedschaft verlassen. Im Dezember waren die wichtigsten Trennungsfragen weitgehend geklärt worden. Bis März wollen beide Seiten nun als nächstes die Bedingungen der Zeit unmittelbar nach dem Austritt aushandeln, anschließend die künftigen Beziehungen.

Die britische Premierministerin Theresa May hatte eine Übergangsphase von etwa zwei Jahren vorgeschlagen, in dem sich für Bürger und Unternehmen möglichst wenig ändern soll. Allerdings will London in dieser Zeit schon Handelsabkommen mit neuen Partnern vereinbaren und erhofft sich auch Spielraum für eigene Zuwanderungsregeln.

Die EU setzt London unter Druck

Barnier sagte indes, Großbritannien bleibe in der Übergangszeit auf eigenen Wunsch Teil des Binnenmarkts und der Zollunion. Sonderkonditionen à la carte könne es nicht geben. Auch die Bedingungen für EU-Bürger in Großbritannien blieben unverändert. Großbritannien selbst könne zwar bereits über neue Abkommen mit anderen Ländern verhandeln, diese aber nur mit Zustimmung der EU schon in Kraft setzen.

Nach den am Montag beschlossenen EU-Verhandlungsrichtlinien soll der gesamte Regelbestand der EU und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Großbritannien weiter gelten, als wäre es noch Mitglied. Das schließt Regeln ein, die erst nach dem Austritt am 29. März 2019 beschlossen werden. Großbritannien soll keine Mitsprache mehr haben, sondern nur im Einzelfall als Beobachter in Gremien eingeladen werden.

Den Entwurf der Verhandlungsziele hatten die EU-Länder schon vergangene Woche ausgehandelt. Am Montag brauchten sie für den Beschluss nach Angaben von Diplomaten nur zwei Minuten. Die bulgarische Außenministerin Ekaterina Sachariewa, derzeit Ratsvorsitzende, lobte dies als Zeichen der Geschlossenheit auf EU-Seite. Brexit-Befürworter in London hatten bereits kritisiert, Großbritannien werde während der Übergangszeit zum „Vasallenstaat“.

Die EU will möglichst ab März über eine „politische Erklärung“ zu den künftigen Beziehungen bei Handel, Sicherheit, Verteidigung und anderen Themen vereinbaren. Barnier ließ erstmals Flexibilität beim Zeitplan erkennen: Das Abkommen über Austritt und Übergangsphase wolle er wie geplant bis Oktober abschließen. Bei der politischen Erklärung komme es aber auf ein paar Wochen nicht an. Diese würde dann während der Übergangsphase bis Ende 2020 in Vertragsform gegossen. (dpa)

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