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Der Auspuff eines VW Tiguan vor dem Volkswagen Werk.

© Julian Stratenschulte/dpa

EuGH urteilt im VW-Abgasskandal: Klage auf Schadensersatz auch im Ausland möglich

Weil VW seinen Sitz in Deutschland hat, wurden Klagen aus dem Ausland abgewiesen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof zugunsten der Verbraucher entschieden.

Geschädigte im VW-Abgasskandal dürfen auch im Ausland gegen den Autohersteller klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am Donnerstag entschieden und damit die Rechte von Verbrauchern in ganz Europa gestärkt. Demnach können Betroffene VW in dem Land auf Schadensersatz verklagen, in dem sie das Auto gekauft haben.

Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, die ihre Ansprüche an den österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) abgetreten haben. Dieser verklagte Volkswagen stellvertretend vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Außerdem müsse Volkswagen demnach für alle noch nicht bezifferbaren und künftigen Schäden haftbar gemacht werden.

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Normalerweise sind nach EU-Recht grundsätzlich die Gerichte desjenigen Landes zuständig, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Volkswagen argumentierte deshalb, dem Klagenfurter Gericht fehle die internationale Zuständigkeit für die Klage. Die österreichischen Richter baten den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Der EuGH entschied nun grundsätzlich, dass in Fällen wie dem VW-Abgasskandal eine Ausnahme der gängigen Zuständigkeiten vorliege. Der Ort des ursächlichen Geschehens – also des Einbaus der Manipulationssoftware – sei zwar in Deutschland. Der Schaden verwirkliche sich aber erst dann, wenn ein Kunde das Auto zu einem Preis kaufe, der über dem tatsächlichen Wert liege.

„Volkswagen hätte damit rechnen können"

In diesem Fall ist der Schaden also erst in Österreich eingetreten. Die Luxemburger Richter machten zudem deutlich, dass Volkswagen damit hätte rechnen können, in jenen Ländern verklagt zu werden, in denen das Unternehmen die Autos verkaufe. Über die Sammelklage der österreichischen Verbraucherschützer muss nun das Klagenfurter Gericht entscheiden.

Der Abgasskandal ist für Volkswagen weltweit ein juristischer Großkampf. In Deutschland endete die erste Musterklage mittlerweile mit einem Vergleich. Rund 260.000 Dieselkunden bekommen je nach Modell und Alter ihres Autos zwischen 1350 und 6257 Euro. (dpa)

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