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Die Pkw-Maut soll 2020 in Deutschland kommen.

© DPA

Update

EuGH-Klage Österreichs: Generalanwalt hält deutsche Pkw-Maut für rechtens

Wiens Klage vor dem EuGH hat nur noch geringe Erfolgschancen. Ex-Verkehrsminister Dobrindt kann sich einen Seitenhieb nicht verkneifen.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat sich dafür ausgesprochen, die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut abzuweisen. Die geplante Entlastung deutscher Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Steuer stelle keine Diskriminierung dar, erklärte der für das Verfahren zuständige Generalanwalt Nils Wahl am Mittwoch. Nach Ansicht Österreichs werden ausländische Autofahrer durch die Abgabe diskriminiert.

Das Gutachten des Generalanwalts ist nicht verbindlich, seiner Einschätzung folgt das Gericht allerdings meist. Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) jubelte: "Erleichterung und Bestätigung!" Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof habe der Bundesregierung Recht gegeben. "Ein nächster wichtiger Schritt. Wir wollen das System im Oktober 2020 zum Laufen bringen. Die Nutzerfinanzierung durch alle, die unsere Infrastruktur benutzen, ist richtig und schafft Gerechtigkeit." Der Generalanwalt habe die deutsche Rechtsauffassung klar bestätigt: Es gebe keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. "Die Maut ist europarechtskonform. Wer fährt, der zahlt. Die Gesamteinnahmen werden zweckgebunden wieder in die Straßen investiert", sagte Scheuer.

Dobrindt: "Maut-Maulerei muss endlich ein Ende haben“

Und auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sieht nach der positiven Einschätzung des EU-Generalanwalts zur Rechtmäßigkeit der Pkw-Maut keinen Anlass mehr für Widerstand aus Österreich. "Die Maut-Maulerei der Österreicher muss jetzt endlich ein Ende haben", sagte Dobrindt am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Der angestrebte Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung nach dem Prinzip "Wer nutzt, der zahlt, aber keiner zahlt doppelt" werde vom Generalanwalt voll bestätigt. Dobrindt hatte das Mautmodell - ein Prestigeprojekt der CSU - als Bundesverkehrsminister durchgesetzt.

Der EuGH-Gutachter argumentierte, die Klage Österreichs beruhe auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung. Zwar seien Halter inländischer Fahrzeuge hauptsächlich deutsche Staatsbürger, während Fahrer ausländischer Fahrzeuge überwiegend Staatsangehörige eines anderen EU-Staats seien. Letztere seien jedoch niemals verpflichtet, deutsche Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen. Zudem könnten sie sich - im Gegensatz zu deutschen Haltern - für eine günstigere Vignette mit kürzerer Dauer entscheiden und somit weniger zahlen.

Klagen gegen anderes EU-Land selten

Die Pkw-Maut auf deutschen Straßen soll im Oktober 2020 starten. Sie ist ein Prestigeprojekt der CSU aus dem Wahlkampf 2013 und soll auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Inländische Autofahrer sollen im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine Senkung der Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.

Es handelt sich um einen der seltenen Fälle, in denen in der Europäischen Union ein Mitgliedstaat einen anderen verklagt. Die EU-Kommission hatte 2016 nach langen Diskussionen ihre Bedenken gegen die deutsche Maut fallen gelassen. Österreich zog daraufhin vor Gericht. Das Land wird bei seiner Klage von den Niederlanden unterstützt.

Österreich hatte hingegen argumentiert, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere ausländische Fahrer verbotenerweise, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet werden. (afk, AFP, dpa)

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