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Ungarns Regierungschef Viktor Orbán will im April wiedergewählt werden.

© Bernadett Szabo/REUTERS

EuGH billigt Rechtsstaatsmechanismus: Strafe muss sein

Der EuGH weist Klagen Ungarns und Polens gegen den Rechtsstaatsmechanismus ab. Damit ist die Kürzung von Geldern für beide Länder unausweichlich. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albrecht Meier

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat sich dem Vorwurf ausgesetzt, bei der möglichen Kürzung von EU-Geldern für Ungarn und Polen zu zögerlich zu sein. Seit über einem Jahr verfügt die EU mit dem neuen Rechtsstaatsmechanismus über einen Hebel, um den Geldfluss von Brüssel nach Budapest und Warschau zu verringern. Es mag für die Brüsseler Behörde politisch klug gewesen sein, erst einmal das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Klagen Ungarns und Polens abzuwarten.

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Aber nachdem das Gericht das neue Sanktionsinstrument  nun für rechtskonform erklärt hat, muss von der Leyen wirklich ernsthaft finanzielle Strafen für die beiden Rechtsstaats-Sünder in den Blick nehmen. Von den erwartbaren Empörungsrufen der Regierungen in  Ungarn und Polen, die sich über eine angebliche Einmischung in die nationale Souveränität beschweren, darf sie sich nicht beirren lassen.

Brüssel darf Orbán nicht zum Märtyrer-Status verhelfen

In Ungarn wird im April ein neues Parlament gewählt. Vor der Wahl hat Regierungschef Viktor Orbán eine neue Kampagne losgetreten, in der er mit Andeutungen über einen EU-Austritt seines Landes spielt. Es trifft sich ganz gut, dass eine mögliche Kürzung von EU-Geldern, die von der Leyen nun endlich auf den Weg bringen kann, wegen der festgelegten Fristen absehbar noch nicht während der Parlamentswahl wirksam würde. Anderenfalls würde die Kommissionschefin noch Wahlkampf-Munition für Orbán liefern.

Aber das ändert nichts daran, dass vor allem Ungarn im Brüsseler Fokus steht. Die Korruption innerhalb von Orbáns Machtzirkel ist allgegenwärtig. Vier Prozent von Ungarns Subventionen hält die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf wegen einer fragwürdigen Verwendung für beanstandungswürdig –  weitaus mehr als bei jedem anderen EU-Land.

EU-Gelder landen in den Taschen von Orbáns Vertrauten

Wenn EU-Gelder regelmäßig in die Taschen von Orbáns Vertrauten wandern, sollte das allemal ein Grund für Sanktionen  sein. In Polen ist die Korruption zwar weniger verbreitet als in Ungarn. Aber auch in Warschau hat die regierende Partei „Recht und Gerechtigkeit“ durch die Aufhebung der Gewaltenteilung dafür gesorgt, dass eine unabhängige juristische Kontrolle über die Verwendung der Brüsseler Milliarden  unmöglich ist. Die Kürzung von EU-Geldern muss daher für beide Länder über kurz oder lang unausweichlich sein.

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