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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht sein Land als Autoland. Fahrverbote gibt es nicht.

© Foto: Sven Hoppe/dpa

EU-Justiz zu Zwangshaft für Politiker: Markus Söder kommt um den Knast wohl herum

Ein EU-Generalanwalt hält Haft für unzulässig, wenn Amtsträger gerichtliche Diesel-Fahrverbote missachten. Aber er geht den Ministerpräsidenten scharf an.

Markus Söder dürfte erleichtert sein. Nach einem Gutachten eines Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) droht Bayerns Ministerpräsidenten und anderen Amtsträgern wie ihm keine Zwangshaft, wenn sie Gerichtsurteile zur Verhängung von Diesel-Fahrverboten missachten (Rechtssache C-752/18). Dies hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gefordert, die seit Jahren schärfere Maßnahmen zur Luftreinhaltung einklagt. Ein entsprechendes Verfahren hatte Bayerns Verwaltungsgerichtshof ausgesetzt und dem EuGH zur Klärung vorgelegt. Nach EU-Recht sollen "alle erforderlichen Maßnahmen" angeordnet werden können, damit die Schadstoffe unter den Grenzwerten bleiben. Das Votum des Generalanwalts ist für die Richter nicht verbindlich, meistens wird ihm aber gefolgt.

Es fehlt an einem Gesetz. Sonst wäre die Anordnung möglich.  

Dem Generalanwalt zufolge dürften Gerichtursteile gegenüber der Verwaltung nur dann mit Zwangshaft durchgesetzt werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gebe. An einer solchen aber fehle es in Deutschland. Tatsächlich geht die deutsche Rechtsordnung davon aus, dass sich Verwaltungen vom Bundeskanzleramt bis zur Kommunalbehörde an Recht und Gesetz halten und deshalb auch Gerichtsurteile beachten. Zwangsgelder, wie sie in den Diesel-Rechtsstreitigkeiten teilweise festgesetzt wurden, bleiben wirkungslos, da sie aus staatlichen Mitteln gezahlt werden.   

Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) zählt zu den Hardcore-Verweigerern. Obgleich er in den Worten des Generalanwalts aufgrund rechtskräftiger Urteile zur Verhängung von Fahrverboten ein „Vollstreckungsschuldner“ ist, bekräftigt er stets seine ablehnende Position: „Eines ist ganz klar: Bayern ist Autoland und daher sind wir gegen Fahrverbote. Die bringen wenig und belasten nur den Verkehr und die Bürger“, sagte er 2018 laut dem Branchenblatt „Automobilwoche“.

Söders Verhalten "kann nicht hingenommen werden"

Auch wenn es nun unwahrscheinlich ist, dass der EuGH eine Zwangshaft in einem späteren Urteil für rechtmäßig erklärt, geht der Generalanwalt den Ministerpräsidenten direkt an: „Die vorliegend zu verzeichnende gezielte Missachtung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen durch die vollziehende Gewalt kann nicht hingenommen werden“, heißt es in dem Schlussantrag. Er spricht auch warnend von „Gefahren, die sich aus derartigen Entwicklungen für den Fortbestand des Rechtsstaats ergeben“.

Als unangenehm dürften in Bayerns Staatskanzlei auch die Aussagen zu Fahrverboten selbst wahrgenommen werden: Wegen Söders Haltung müsse eine „unübersehbar große Zahl von Menschen in München weiterhin unnötig lange jene Einbußen an Lebenszeit, Lebensqualität und Gesundheit hinnehmen“, wie sie mit der Überschreitung zulässiger Grenzwerte einhergingen.   

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