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Hands off! Das Auto der Zukunft fährt autonom - und sammelt dabei jede Menge Daten.

© dpa

EU-Datenschutztag: Was Autos nicht verraten dürfen

Was passiert eigentlich mit all den Daten, die verarbeitet werden, um mein Auto sicherer zu machen? Vom Recht auf digitalen Unfallschutz. Ein Gastbeitrag.

Wie fast alle Lebensbereiche, hat die Digitalisierung mittlerweile auch unsere Autos fest im Griff. Damit sind eine Menge Vorteile verbunden. Ein autonom fahrender Pkw, der mit seiner Umgebung zur Vermeidung von Unfällen um ihn herum pausenlos kommuniziert, Fahrzeuge mit alkoholsensitiven Wegfahrsperren, automatischen Tempowarnern oder Systemen zur Fahrermüdigkeits- oder Ablenkungserkennung könnten letztendlich dazu führen, den Straßenverkehr für alle Beteiligten sicherer zu machen.

Es wäre grob fahrlässig, entsprechende technische Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nicht zu nutzen. Ebenso fahrlässig wäre es aber auch – und das gilt nicht nur am heutigen Datenschutztag –, die neue Technik ohne Leitplanken einzusetzen und sich nicht zu fragen: Was passiert eigentlich mit all den Daten, die verarbeitet werden, um mein Auto sicherer zu machen? Wer erfährt, dass ich mein Auto erst am Sonntagmittag vom Parkplatz meiner Lieblingskneipe abgeholt habe, weil es mich am Vorabend am Wegfahren gehindert hat? Und was passiert mit den Daten aus den verschiedenen Kameras, die den Innenraum meines Fahrzeugs kontinuierlich filmen, um zu überprüfen, ob ich kurz davor bin, in einen Sekundenschlaf zu fallen?

Genauso wie man erwarten kann, dass ein Auto für den bestmöglichen physischen Schutz seiner Insassen sorgt, sollte man ebenso selbstverständlich davon ausgehen können, dass auch deren personenbezogene Daten bestmöglich geschützt werden. Kurzum: Autos müssen neben dem Schutz der körperlichen auch den Schutz der digitalen Unversehrtheit gewährleisten.

Wie wichtig auch der Schutz unseres virtuellen Lebens ist, sollte ein jeder spätestens nach den Anfang des Jahres bekannt gewordenen Hackerangriffen auf Politiker und Prominente realisiert haben.

Datenschutz hat in den Köpfen nicht den Platz, den er haben sollte

Datenschutz behindert dabei keineswegs Innovationen, wenn er schon bei deren Entwicklung mitgedacht wird. So ist es beispielsweise denkbar, durch dezentrale und flüchtige Datenverarbeitung die vorhandenen Datenmengen zu reduzieren, um damit nachträgliche Auswertungen und Profilbildungen erheblich zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen.

Zum anderen muss durch gesetzliche Regelungen ein rechtlicher Rahmen gesteckt werden, der eine für die Betroffenen nachteilige Verwendung ihrer Daten verhindert – und zwar über die Zweckbestimmungen, die maximal für den jeweiligen Zweck zu verwendenden Daten und deren Speicherfristen sowie gegebenenfalls über die berechtigten Datenempfänger.

Ist dies im Jahr 2018 bei der sogenannten E-Call-Verordnung für ein automatisches Notrufsystem in Kraftfahrzeugen noch geschehen, sucht man entsprechende Vorschriften beispielsweise im Rahmen des diskutierten Entwurfs einer europäischen Verordnung zur Erhöhung der Fahrzeugsicherheit vergebens.

Dies zeigt einmal mehr, dass Datenschutz in vielen Köpfen leider immer noch nicht den Platz eingenommen hat, den er haben müsste, um die neuen Herausforderungen einer digitalen Gesellschaft erfolgreich und sicher zu bewältigen. Dabei sollten Skandale wie bei Facebook oder die Veröffentlichung von Millionen personenbezogener Daten im Internet mittlerweile eigentlich jeden aus seinem datenschutzrechtlichen Dornröschenschlaf erweckt haben.

Ohne Datenschutz geht es nicht – auch nicht im Auto. Alle, die sich mit den vielfältigen Möglichkeiten der neuen Mobilität befassen, sei es als Fahrzeughersteller, Politiker oder Nutzer, müssen diesen Grundsatz befolgen. Nur so werden wir es schaffen, künftig nicht nur Verkehrs-, sondern auch Datenschutzunfälle bestmöglich zu vermeiden.

- Der Autor ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Ulrich Kelber

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