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Personenkontrollen allein wegen ethnischer Merkmale sind verfassungswidrig. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden.

© Patrick Seeger dpa/lsw

"Ethnic Profiling": Polizei-Kontrolle nur wegen Hautfarbe verfassungswidrig

Ein dunkelhäutiger deutscher Student wurde allein seiner Hautfarbe wegen aufgefordert, zwei Bundespolizisten auf einer Bahnstrecke die Papiere zu zeigen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz sieht darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Polizisten dürfen Menschen nicht allein wegen ihrer Hautfarbe unter Verdacht stellen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am Montag in einem Berufungsverfahren entschieden, dass sogenanntes „Ethnic Profiling“ gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt hatte ein dunkelhäutiger deutscher Student, der von zwei Bundespolizisten auf der Bahnstrecke zwischen Kassel und Frankfurt am Main Ende 2010 aufgefordert worden war, ihnen seine Papiere zu zeigen. Sie suchten nach illegal Eingereisten. Einer der Beamten gab zu, dass man den Kläger seiner Hautfarbe wegen angesprochen hatte. Dennoch hatte das Verwaltungsgericht Koblenz im Februar darin noch kein diskriminierendes Verhalten der Beamten gesehen.

Politik und Menschenrechtler begrüßten das Urteil. Das Deutsche Institut für Menschenrechte nannte das neue Urteil eine „klare Absage“ an die Praxis des sogenannten Ethnic Profiling, die gegen das Grundgesetz wie gegen europäisches Recht und Menschenrecht verstoße. Nun sei die Bundesregierung in der Pflicht, sicherzustellen, dass diese Praxis auch beendet werde. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes äußerte sich ähnlich. Die Bundespolizei hat sich nach Angaben seines Anwalts inzwischen bei dem Studenten entschuldigt.

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