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Steine des Anstoßes. Mit einer Holocaust-Mahnmal-Nachbildung begann der Streit mit Björn Höcke.

© Swen Pförtner/dpa-Zentralbild/dpa

Ermittlungen gegen ZPS-Künstlergruppe: Ein merkwürdig fleißiger Staatsanwalt

Gegen Satiriker wird zuweilen ermittelt, das muss kein Skandal sein. Doch beim "Zentrum für politische Schönheit" ist die Sache faul. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Satiriker, die Satire, Journalisten, die Journalismus und Aktionskünstler, die Aktionskunst machen, können durchaus in Konflikte mit dem Gesetz geraten. Jan Böhmermann ist ein Beispiel, der wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs strafverfolgt wurde. Die Blogger von „netzpolitik“ sind ein weiteres, denen Landesverrat vorgeworfen wurde, weil sie sensible Geheimdienst-Interna ins Netz gestellt hatten.

Beide Verfahren sind eingestellt. Offen ist eines gegen das „Zentrum für politische Schönheit“, seit mehr als einem Jahr. Als eine Art ziviler Verfassungsschutz hatten die Künstler angekündigt, den rechtsnationalen Thüringer AfD-Landesvorsitzenden in seinem Privathaus überwachen zu wollen. Wie erst jetzt bekannt wurde, leitete die Staatsanwaltschaft Gera daraufhin Ermittlungen ein. Der Verdacht: Bildung einer kriminellen Vereinigung, Paragraf 129 Strafgesetzbuch, zum Zweck der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“, Paragraf 201a.

Erkennbar satirische Provokation

Satiriker, Journalisten und Aktionskünstler müssen da durch. Sie haben keine Sonder-, sie haben nur Grundrechte. Die reichen. Am Ende gehen sie meist gestärkt aus solchen Streitigkeiten hervor. Trotzdem können die Ermittlungen berechtigt gewesen sein. Es ist nicht immer alles gleich ein Skandal.

Das gilt vielleicht auch für den Fall um das „Zentrum“. Dennoch wirkt es merkwürdig fleißig, dass eine erkennbar satirische Provokation sogleich zum Anlass genommen wurde, eine Akte anzulegen. Und dann wegen Paragraf 129. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bekundet, dass diese Delikt nur in Betracht kommt, wenn begangene oder geplante Straftaten der „kriminellen Vereinigung“ eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten. Darin steckt der Gedanke der Verhältnismäßigkeit; nicht zuletzt, weil mit dem entsprechenden Verdacht das Überwachungsarsenal der Strafprozessordnung aktiviert werden kann: Belauschen, observieren und dergleichen.

Merkwürdig fleißig wirkt zudem der ermittelnde Staatsanwalt, der zugleich Pressesprecher der Behörde in Gera ist. Er erläuterte die eigene Entscheidung, ohne deutlich zu machen, dass es die eigene Entscheidung war. Merkwürdig faul wirkt dagegen, dass er in der Sache selbst wenig unternommen hat. Die Akte ist wohl in der ganzen Zeit nicht viel dicker geworden. Wie auch? Bisher ist kein Indiz bekannt geworden, dass die provokative Aktion etwas anderes war als eine provokative Aktion – und keine Straftat.

Was ist da also los? Ein Justizminister darf sich nicht einmischen. Aber er kann durchaus mal fragen. Zumal wenn er, wie hier, frühzeitig informiert worden ist, dass es ein solches sensibles Verfahren gibt. Denn fleißig genug, um den Vorgang nach oben zu melden, war der Staatsanwalt aus Gera auch.

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