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Der Angeklagte (M) im Prozess um einen sechsfachen Mord in Rot am See.

© dpa

Er mordete bei einem Familientreffen: 15 Jahre Haft für Angeklagten nach Sechsfachmord in Rot am See

Für den Angeklagten wurde eine 15-jährige Haftstrafe wegen sechsfachen Mordes verhängt. Ein Psychiater hatte ihm Wahnvorstellungen diagnostiziert.

Knapp ein halbes Jahr nach der Gewalttat mit sechs Toten im baden-württembergischen Rot am See bei Schwäbisch Hall ist der Angeklagte wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen verhängte am Freitag eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Mann erschoss Ende Januar bei einem Familientreffen in der Gemeinde bei Schwäbisch Hall sechs Verwandte mit einer Pistole – seine Eltern, zwei Halbgeschwister sowie Onkel und Tante.

Zwei Verwandte konnten sich schwer verletzt retten. Seine Opfer richtete er teils mit Kopfschüssen hin.

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Der Deutsche hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und Misshandlungen seiner Mutter als Motiv angegeben. Sie habe ihn missbraucht und vergiftet. Beweise gab es dafür nicht. Ein Psychiater hatte bei ihm Wahnvorstellungen und eine krankhafte seelische Störung diagnostiziert.

Verteidiger plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und auch die Verteidigung hatten erklärt, dass sie den Angeklagten für schuldig halten. Staatsanwalt und Nebenkläger forderten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft sprach bei einem Teil der Taten von einer „eingeschränkten Steuerungsfähigkeit“. Die Nebenkläger halten den jungen Mann hingegen für voll schuldfähig.

Der Verteidiger beantragte wegen aus seiner Sicht verminderter Schuldfähigkeit seines Mandanten eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. (dpa)

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