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Außenansicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

© dpa/ Daniel Karman

Update

Entscheidung des Bamf: Unrechtmäßig abgeschobener Asylbewerber soll zurückgeholt werden

Ein wohl unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan soll aus Afghanistan zurückgeholt werden. Das teilte eine Sprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge am Mittwoch mit.

Im Fall eines unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerbers aus Afghanistan hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „Verfahrensfehler“ eingeräumt. Die Nürnberger Behörde hatte den Asylbescheid des Mannes nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch zunächst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging das Bamf trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war - der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht hätte.

Das Bundesamt hat den Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Klage wohl nicht zu spät kam, daher auch nicht der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. „In diesem konkreten Fall hätte die Abschiebung verhindert werden können, wenn der Prozessbereich der zuständigen Außenstelle auf den entsprechenden Hinweis des Verwaltungsgerichts (...) mit einer erneuten Überprüfung des Sachverhaltes reagiert hätte“, teilte das Bamf mit.

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Der Fall sei daher zum Anlass genommen worden, bestehende Prozesse im Bamf „nochmals zu prüfen und anzupassen“.

Die Behörde will nun „die für eine Rückholung notwendigen Schritte zeitnah durchführen“. Dazu stehe sie mit der Anwältin des Asylbewerbers, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und mit der deutschen Botschaft in Kabul in Kontakt. Der 20-Jährige aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern war vor kurzem in seine Heimat zurückgeflogen worden. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Greifswald hatte dem NDR gesagt, dass der Mann zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nicht hätte abgeschoben werden dürfen. (dpa)

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