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Politik: Entschädigung für Arbeiter in NS-Ghettos

Berlin verhandelt mit Vertretern der Opfer

Berlin verhandelt mit Vertretern der Opfer Berlin - Die Bundesregierung will zehntausende jüdische Holocaust-Überlebende entschädigen, die in den von Nationalsozialisten errichteten Ghettos arbeiten mussten. Anders als die früheren NS-Zwangsarbeiter hatte diese Opfergruppe keine Entschädigung durch die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ erhalten. Ein vom Bundestag 2002 beschlossenes Gesetz, das den Ghettoarbeitern zumindest eine kleine Rente verschaffen sollte, gilt bisher als weitgehend wirkungslos und wird daher von Opfervertretern seit Jahren kritisiert. Von den insgesamt 70 000 Antragstellern wurden 61 000 abgelehnt. Das Bundesfinanzministerium und die Jewish Claims Conference in New York beraten nun gemeinsam über einen Ausweg. „Wir prüfen, warum das Ghettorentengesetz nicht zu den beabsichtigten Erfolgen geführt hat“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem Tagesspiegel.

Nach einem Bericht des „Spiegels“ hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dem israelischen Regierungschef Ehud Olmert eine Entschädigung der Ghettoarbeiter zugesagt. Die Kanzlerin habe Bundesfinanzminister Peer Steinbrück angewiesen, die Überlebenden unbürokratisch zu entschädigen. Dass bereits ein Fonds nach dem Vorbild der Zwangsarbeiterentschädigung vereinbart worden sei, konnte das Bundesfinanzministerium allerdings nicht bestätigen.

Unklar ist bisher, wie viele Anspruchsberechtigte noch leben. Daher gehen auch die Schätzungen über den finanziellen Rahmen der Entschädigung weit auseinander: In Berlin ist nach „Spiegel“-Angaben von zehn Millionen Euro die Rede, während die Claims Conference 80 bis 100 Millionen Euro fordere. Für die Bewilligung der sogenannten Ghettorenten sind die Rentenversicherungsträger zuständig. Anspruchsberechtigt ist allerdings nur, wer „freiwillig“ in einem Ghetto gearbeitet hat und dafür irgendeine Form von Entgelt erhalten hat. Das Gesetz wird außerdem sehr restriktiv auslegt.

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