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Einigung nach längerem Ringen: Die Koalitionsspitzen um Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner haben ein Entlastungspaket geschnürt.

© imago images/photothek

Entlastungspaket der Ampel: Koalition beschließt Ende der EEG-Umlage und höhere Steuerfreibeträge

Um etwas gegen hohe Energiepreise zu tun, hat sich die Regierung auf mehrere Entlastungsmaßnahmen verständigt. Ärmere bekommen Direktzahlungen.

Von Albert Funk

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich am Mittwoch auf ein Entlastungspaket verständigt, mit dem die deutlich gestiegenen Energiekosten ausgeglichen werden sollen. Der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP einigte sich auf ein Bündel von Maßnahmen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden. Kern der Vereinbarung ist der Wegfall der EEG-Umlage auf den Strompreis zum 1. Juli.

Ursprünglich hatte die Koalition vereinbart, dass der Aufschlag auf die Stromrechnung zum 1. Januar 2023 abgeschafft und dann aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Mit der Umlage wurde seit Jahren der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt. Zudem will die Koalition einige Verbesserungen bei der Einkommensteuer umsetzen. Für Ärmere gibt es Direktzuschüsse. Finanzminister Christian Lindner (FDP) nannte für die Gesamtentlastung eine Summe von gut 13 Milliarden Euro.

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Bei der EEG-Umlage erwartet die Koalition, dass die Stromanbieter die Entlastung vollständig an die Kunden weitergeben. Zum 1. Juli müsste die Stromrechnung dann um 3,7 Cent je Kilowattstunde geringer ausfallen. Die Grünen hatten darauf gedrungen, dass sichergestellt wird, dass die Entlastung auch bei den Bürgern ankommt.

Höhere Freibeträge

Sowohl der Arbeitnehmerpauschbetrag als auch die Pendlerpauschale werden erhöht - letztere allerdings nur für einen Teil der Pendler. Der Arbeitnehmerpauschbetrag, auch Werbekostenpauschale genannt, soll um 200 Euro auf 1200 Euro erhöht werden. Das hatten die Ampel-Parteien schon im Koalitionsvertrag im November vereinbart, ohne einen Termin zu nennen.

Die höhere Pauschale soll nun rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten - wird also in der Steuererklärung für dieses Jahr schon anerkannt, was aber bedeutet, dass die Entlastung dann im kommenden Jahr wirkt.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar um 363 Euro auf dann 10.347 Euro angehoben werden, womit die Steuerlast etwas gesenkt wird.

Pendlerpauschale steigt

Umstritten in der Koalition war vor allem der Vorstoß der FDP für eine höhere Pendlerpauschale. Die Grünen lehnten diese Vergünstigung als unökologisch ab, die SPD war dagegen für eine Erhöhung offen. Der Kompromiss ist nun, dass sie nur für Pendler erhöht wird, deren Weg zum Arbeitsplatz länger als 21 Kilometer ist. Rückwirkend zum 1. Januar können sie nun 38 Cent pro Kilometer geltend machen. Bisher sind es 35 Cent.

Als Zugeständnis an die Grünen wurde vereinbart, im Lauf der Wahlperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale nach "ökologisch-sozialen Belangen" auf den Weg zu bringen, wie es im Beschlusspapier heißt.

Für Ärmere, die über Steuervergünstigungen nicht profitieren, soll es Direktzahlungen geben. Erwachsene, die "existenzsichernden Leistungen" beziehen, also vor allem Arbeitslosenunterstützung oder Grundsicherung, bekommen eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Ein Termin ist nicht genannt.

Zudem wird zum 1. Juli 2022 der schon im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag für Kinder in armen Familien kommen. Er soll 20 Euro pro Monat betragen und bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden, welche die Ampel-Regierung einführen will.

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