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Eine Seniorin wird in Lingen geimpft.

© Friso Gentsch/dpa

Update

Empfehlungen des Ethikrats: Corona-Auflagen sollen zunächst auch für Geimpfte gelten

Gibt es künftig weniger Regeln für Menschen, die bereits gegen Corona geimpft sind? Der Deutsche Ethikrat hat dazu zum jetzigen Zeitpunkt eine klare Meinung.

Der Deutsche Ethikrat sieht derzeit noch keine Möglichkeit für ein Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte. Zuvor müsse sichergestellt sein, dass Geimpfte andere nicht mehr mit Covid-19 infizieren, betonte der Rat in einer am Donnerstag veröffentlichten Ad-Hoc-Empfehlung. Dies sei gegenwärtig noch nicht der Fall. Der Rat äußerte sich zur Frage, ob eine Impfung gegen Covid-19 zu besonderen Regeln für geimpfte Personen führen kann oder muss.

Auch Geimpften, die nicht mehr infektiös sind, können nach Auffassung der Ethiker einfache Präventionsmaßnahmen wie Abstandsregeln oder das Maskentragen zugemutet werden. „Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde, sollten sie für alle Personen zum selben Zeitpunkt aufgehoben werden“, empfiehlt das Gremium.

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Der Ethikrat ist ein Gremium, das mit seinen Stellungnahmen Orientierung für Politik und Gesellschaft geben soll. Seine Mitglieder des Ethikrates werden vom Bundestagspräsidenten ernannt.

Auflagen in Heimen sollten aufgehoben werden, so die Ethiker

Tiefgreifende Einschränkungen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens seien aber nur solange gerechtfertigt, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten drohe, betont der Ethikrat. „In dem Maße, in dem dieses Risiko erfolgreich gesenkt werden kann, müssen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die gravierende Grundrechtseingriffe beinhalten, für alle zurückgenommen werden.“

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Die bestehenden gravierenden Isolationsmaßnahmen in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen sollten für geimpfte Personen mit dem Fortschreiten des Impfprogramms schnellstmöglich aufgehoben werden, fordern die Ethiker.

Bei der Frage, ob private Anbieter nur Geimpften den Zugang zu Waren und Dienstleistungen erlauben dürfen, verweist der Ethikrat auf die Vertragsfreiheit. Einschränkungen dieser Freiheit könnten nur bei Angeboten gerechtfertigt sein, die für eine gleichberechtigte und grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich seien.

Keine Bevorzugung von Profisportlern

Eine bevorzugte Impfung von Profisportlern, die an den Olympischen Spielen oder anderen internationalen Meisterschaften teilnehmen, ist aus Sicht des Ethikrates nicht vertretbar. „Profisportler haben aus sich selbst heraus im Vergleich zu den Hochrisikogruppen deutlich geringere Risiken und setzen sich selbst auch nicht für andere Risiken aus. Deswegen würde ich sagen, dass Profisportler nicht unter diese Priorisierungsregeln fallen und man da nicht eine Art von Sonderausnahme machen sollte“, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx.

Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus hält es unter bestimmten Voraussetzungen für wahrscheinlich, dass Geimpfte künftig mehr Möglichkeiten haben werden als Ungeimpfte. Erst einmal müsse man die genaue Wirkung des Impfstoffs kennen und wissen, ob Geimpfte niemanden mehr anstecken können oder nur sich selbst schützen, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag im Deutschlandfunk.

Jurist sieht eindeutige Rechtslage

„Ich gehe davon aus, dass es so sein wird, wenn ein Geimpfter ungefährlich ist, dass er mehr darf als ein nicht Geimpfter.“ „Das ist auch, glaube ich, nachvollziehbar“, sagte Brinkhaus. Es habe nichts mit Grundrechten zu tun. „Sondern das hat was damit zu tun, dass ich mich auch lieber in einen Raum setze mit Leuten, die mich nicht gefährden, als mit Menschen, die mich gefährden.“

Der Verfassungsrechtler Lars Viellechner hält es für rechtlich eindeutig, dass gegen das Coronavirus geimpfte Menschen mehr Rechte genießen dürfen als solche, die sich nicht impfen lassen wollen. Die Rede von mehr Rechten oder Sonderrechten sei indes irreführend, denn es handle sich lediglich um die Wiederherstellung der ursprünglichen Freiheit, sagte Viellechner der Nachrichtenagentur AFP. „Wenn klar ist, dass Geimpfte keinen anderen anstecken, und wenn jeder die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, dann muss der Staat die Grundrechtseingriffe aufheben“, ergänzte er.

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Allerdings sei dieser Zeitpunkt momentan noch nicht in Sicht. „Bei gerade mal zweieinhalb Prozent Geimpften geht das noch nicht - zumal wir nicht sicher wissen, ob Geimpfte das Virus weitergeben können“, sagte Viellechner, der an der Universität Bremen eine Professur für öffentliches Recht inne hat.

Unternehmen können selbst entscheiden

Am Mittwoch hatte der Konzern Astrazeneca bekanntgegeben, dass sein Impfstoff Stichproben zufolge auch die Übertragung des Virus um etwa zwei Drittel verringert. Allerdings müssen noch weitere Untersuchungen folgen, um sicher sein zu können.

Viellechner rechnet mit einer Übergangsfrist von etwa einem halben Jahr, in der nur ein Teil der Impfwilligen Vakzine erhält und Deutschland vermutlich weiter mit Maßnahmen „auf Verdacht“ leben muss. Dies bedeute wie im Moment Einschränkungen für alle, auch wenn niemand sicher wisse, wer infiziert sei. Der Gesetzgeber habe diesbezüglich einen Gestaltungsspielraum.

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Private Unternehmen könnten allerdings unabhängig davon entscheiden, ob sie beispielsweise nur Geimpfte ins Restaurant ließen. „An die Grundrechte ist erst einmal nur der Staat gebunden“, sagte Viellechner AFP. „Privatleute sind dagegen grundrechtsberechtigt – das bedeutet unter anderem, dass ihre Vertragsfreiheit vom Grundgesetz geschützt ist: Sie können Verträge abschließen, mit wem sie wollen.“

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Eine Diskriminierung von Nichtgeimpften sieht Viellechner dabei nicht – vorausgesetzt dass alle bereits die Möglichkeit zur Impfung hatten. Immerhin stehe es jedem frei, sich impfen zu lassen. Die Frage sei eher, ob sich ein solches Vorgehen für Unternehmen wirtschaftlich lohne.

Andere Staaten könnten nur Geimpfte einreisen lassen

Eine Ausnahme gelte übrigens für die Anbieter lebensnotwendiger Güter, die eine Monopolstellung inne hätten, sagte Viellechner AFP. Dies seien etwa der öffentliche Nahverkehr oder das einzige Lebensmittelgeschäft im Ort. Sie könnten gezwungen werden, alle zu bedienen, unabhängig von ihrem Impfstatus.

Andere Staaten dagegen könnten durchaus entscheiden, nur Geimpfte ins Land zu lassen. „Das gehört zur staatlichen Souveränität“, sagte Viellechner. Bislang lockerten zum Beispiel Island und die Seychellen die Einreiseregelungen für bereits geimpfte Touristen. Innerhalb der EU sei das allerdings komplizierter, betonte der Verfassungsrechtler. Im Schengenraum bestehe grundsätzlich freier Personenverkehr, der Grenzschließungen schwierig mache. (KNA, dpa, AFP)

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