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Den Flügel hatte Thüringens AfD-Chef Björn Höcke gegründet.

© Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Update

Einstufung als Verdachtsfall: AfD klagt vor Verwaltungsgericht gegen Verfassungsschutz

Darf der Verfassungsschutz die AfD-Organisationen „Flügel“ und Junge Alternative als Verdachtsfall führen? Die Partei will das vor Gericht klären.

Die AfD hat gegen den Verfassungsschutz Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Das bestätigte am Dienstag ein Sprecher des Kölner Verwaltungsgerichts. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt den rechtsextremen „Flügel“ der Partei und die Jugendorganisation Junge Alternative als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus. Das will die AfD nun mit ihrer Klage ändern.

Laut Gericht gehe es um mehrere Anträge, im Kern aber um die Einordnung des „Flügels“ und der Jungen Alternative als Verdachtsfälle. Es solle dem in Köln ansässigen Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt werden, den „Flügel“ und die Junge Alternative als Verdachtsfälle „einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und zu führen“.

Vor einer Woche war bereits bekannt geworden, dass die AfD eine entsprechende Klage vorbereitet. Damals hieß es, die Partei argumentiere damit, die Einstufung beinhalte stigmatisierende und ehrschädigende Aussagen. Federführend bei der Klage sei die Kölner Kanzlei Höcker.

Unter Verdachtsfällen versteht der Verfassungsschutz eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung. Bei Verdachtsfällen ist bereits der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubt. Laut dem Verfassungsschutz seien bei dem "Flügel" um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke und der Jugendorganisation Junge Alternative extremistische Tendenzen erkennbar. Die beiden Gruppen wurden vor einem Jahr nach langer Prüfung als Verdachtsfall eingestuft. (dpa, Tsp)

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