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Oktober 2015 in Bayern: Die Polizei geleitet Flüchtlinge zu einer Notunterkunft.

© Armin Weigel/dpa

Einigung zur Obergrenze: Wie die Union die Asylpolitik ändern will

CDU und CSU haben - wieder einmal - einen Kompromiss in der Flüchtlingspolitik gefunden. Wie verhält sich ihr Plan zur Realität der Migration?

Die Vereinbarung der Unionsschwestern bezieht sich auf sämtliche „Aufnahmen aus humanitären Gründen“, also praktisch alles außerhalb der Arbeitsmigration, die in einem Einwanderungsgesetz geregelt werden kann und nach dem Willen von CDU und CSU in dieser Legislatur auch geregelt werden soll. Die beiden anderen Partnerinnen einer möglichen Jamaika-Koalition, FDP und Grüne, sind sowieso für ein solches Gesetz und haben bereits eigene Vorschläge vorgelegt.

Drei Schutzkategorien gibt es in Deutschland. Wer Flüchtling ist, definiert die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Deutschland völkerrechtlich anerkannt hat. Sie garantiert Schutz für Menschen, die in ihrer Heimat wegen ihrer Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt werden und deshalb fliehen mussten.

Politisches Asyl im Sinne des Grundgesetzes genießt im Grunde dieselbe Gruppe, allerdings muss die Gewalt hier vom Staat ausgehen oder von einer Macht, die – im Falle zerfallender Staaten – an dessen Stelle getreten ist.

Die dritte und schwächste Schutzkategorie ist subsidiärer Schutz. Ihn erhalten alle, die weder politisches Asyl bekommen oder als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gelten, denen aber in ihrer Heimat ernste Gefahr droht, die also für ihr Leben fürchten müssen – etwa durch einen Bürgerkrieg - oder von Folter bedroht sind. Subsidiär Geschützte können zunächst ein Jahr bleiben, gegebenenfalls wird die Frist verlängert.

Zielkonflikte

Da CDU und CSU ausdrücklich erklären, sie wollten weder die Genfer Konvention noch den – bereits 1993 eingeschränkten – Asylartikel im Grundgesetz antasten, hat ihre Vereinbarung in der Praxis zunächst kaum Auswirkungen. Zwar soll künftig die jährliche Zahl der Flüchtlinge 200.000 möglichst nicht übersteigen, gleichzeitig gilt aber: Wer in einer der drei Schutzkategorien passt und die deutsche Grenze erreicht, muss geschützt werden, egal ob die Zielzahl bereits erreicht ist.

Und tatsächlich hat sich die Union hier eine Tür offen gehalten: Man könne gegebenenfalls „auch geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen“. Ein weiteres Mittel wäre eine bessere Verteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Staaten. Alle Anläufe dazu sind bisher allerdings gescheitert, zuletzt im Sommer, als Italien mit seinem Wunsch scheiterte, einen Teil der Menschen an die EU-Partnerländer abzugeben, die über die Mittelmeerroute dort landen.

Eine weitere Möglichkeit böte das geplante Einwanderungsgesetz, das CDU und CSU jetzt ausdrücklich wollen. Menschen, die eigentlich in Deutschland Arbeit suchen, könnten diesen Weg wählen und auf einen Asylantrag verzichten. Die Asylstatistik wäre entlastet. Dazu allerdings müsste der neue Weg in den Herkunftsländern bekannt gemacht und großzügiger als bisher Visa erteilt werden. Die aktuellen Hauptherkunftsländer Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea sind freilich allesamt Länder, aus denen Menschen nicht fliehen, weil sie ein besseres Leben suchen, sondern weil sie es retten wollen - oder ihre Freiheit.

Weniger Flüchtlinge seit 2015

Seit der Flüchtlingskrise im Herbst 2015 sind die Flüchtlingszahlen indes ohnehin deutlich zurückgegangen. Inzwischen steht fest, dass 2015 in nur wenigen Monaten 890.000 Menschen nach Deutschland kamen. Weil die Registrierung in den Krisenmonaten im Herbst des Jahres teilweise chaotisch verlief - manche Flüchtlinge wurden gar nicht, andere mehrfach registriert, wieder andere reisten nach Skandinavien weiter - war zunächst von mehr als einer Million Flüchtlingen die Rede.

Auch in den Anfangsmonaten 2016 blieb die Zahl der Einreisen hoch, bevor sie Ende März des vergangenen Jahrs einbrach. Der Grund: Die Haupttransitländer auf dem Balkan schlossen ihre Grenzen, die Türkei sagte der EU in einer Vereinbarung zu, Überfahrten von Flüchtlingsbooten nach Griechenland zu unterbinden. Insgesamt reisten 2016 nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 280.000 Schutzsuchende ein. Die Zahl der gestellten Asylanträge war allerdings deutlich höher, weil viele Flüchtlinge, die schon 2015 gekommen waren, erst 2016 einen Asylantrag stellen konnten.

Weniger als die Hälfte darf bleiben

Inzwischen stimmen Einreisen und Neuanträge wieder in etwa überein. Konkret: Bis Ende August 2017 kamen rund 135.000 Menschen nach Deutschland und stellten einen Asylantrag. Gleichzeitig lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) noch viele Altfälle vor, so dass insgesamt bis Ende August fast 481.000 Asylanträge bearbeitet wurden. Die Anerkennungsquote lag insgesamt bei rund 44 Prozent.

Gut 21 Prozent aller Antragsteller wurden als Flüchtling anerkannt, wobei nicht einmal ein Prozent von ihnen politisches Asyl erhielt und damit einen unbegrenzten Aufenthaltsstatus. Bei allen anderen wird nach drei Jahren geprüft, ob der Schutzgrund – etwa ein Krieg in ihrem Heimatland – weiter besteht. 17 Prozent der Antragsteller erhielten subsidiären Schutz, der schon nach einem Jahr überprüft wird und einen Familiennachzug ausschließt. 6,2 Prozent erhielten darüber hinaus eine sogenannte Duldung, weil sie etwa wegen gesundheitlicher Probleme vorübergehend nicht abgeschoben werden können.

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